Suchen
Impressum
Impressum:
Heinz Behler
44787 Bochum
Brückstr 42
Telefon bei Anfrage:
@Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut
Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)
Leistungen für Auszubildende nach § 27 Abs. 4 Satz 1 SGB II zur Deckung ihres Regelbedarfs als Darlehen im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes.
Seite 1 von 1
Leistungen für Auszubildende nach § 27 Abs. 4 Satz 1 SGB II zur Deckung ihres Regelbedarfs als Darlehen im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes.
Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 23.07.2014 - L 16 AS 457/14 B ER
Leitsätze (Autor)
1. Auszubildende Mediengestalterin, welche von der Bundesagentur für Arbeit Ausbildungsgeld gemäß § 122 SGB III bezieht und gemäß § 7 Abs. 5 von Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen ist, hat Anspruch auf darlehensweise Leistungen nach § 27 Abs. 4 S. 1 SGB II wegen einer Kumulation besonderer Umstände wie etwa kein Kindergeld, keine Unterstützung der Eltern und aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation keiner Beschäftigung nachgehen kann, auch wenn keine der vom BSG diskutierten Fallgruppen nicht eindeutig vorliegt (vgl. die Urteile vom 06.07.2009, B 14/7b AS 36/06 R und B 14/7b AS 28/06 R).
2. Liegt ein Fall der besonderen Härte vor, ist für die Frage des "Ob" der Leistungsgewährung im Regelfall von einer Ermessenreduktion auf Null auszugehen (BSG, Urteil vom 06.09.2007). Im Ermessen der Verwaltung stehen allerdings Art und Umfang der Leistungsgewährung.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=172790&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1728/
Willi S
Leitsätze (Autor)
1. Auszubildende Mediengestalterin, welche von der Bundesagentur für Arbeit Ausbildungsgeld gemäß § 122 SGB III bezieht und gemäß § 7 Abs. 5 von Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen ist, hat Anspruch auf darlehensweise Leistungen nach § 27 Abs. 4 S. 1 SGB II wegen einer Kumulation besonderer Umstände wie etwa kein Kindergeld, keine Unterstützung der Eltern und aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation keiner Beschäftigung nachgehen kann, auch wenn keine der vom BSG diskutierten Fallgruppen nicht eindeutig vorliegt (vgl. die Urteile vom 06.07.2009, B 14/7b AS 36/06 R und B 14/7b AS 28/06 R).
2. Liegt ein Fall der besonderen Härte vor, ist für die Frage des "Ob" der Leistungsgewährung im Regelfall von einer Ermessenreduktion auf Null auszugehen (BSG, Urteil vom 06.09.2007). Im Ermessen der Verwaltung stehen allerdings Art und Umfang der Leistungsgewährung.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=172790&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1728/
Willi S
Ähnliche Themen
» Zum Anordnungsgrund bei Unterkunftskosten im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ( hier bejahend) - Vorläufig Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II für einen Beschäftigten der Werkstätten für behinderte Menschen
» Zur Frage, ob § 40 Abs. 1 Satz 2 SGB II in der seit 01.04.2011 geltenden Fassung, mit der die "Verfallsfrist" für rückwirkend zu gewährende Sozialleistungen nach § 44 Abs. 4 Satz 1 SGB X von vier Jahren für Leistungen nach dem SGB II auf ein Jahr verkürzt
» Zur Prozesskostenhilfebewilligung in einem Verfahren, in welchem Leistungen nach § 21 Abs. 6 Satz 1 SGB II für eine jährliche Kur im Streit waren.
» Vorläufige Erteilung einer Zusicherung zum Umzug im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes
» Zur Gewährung eines Mehrbedarfs wegen kostenaufwändiger Ernährung ( hier Zöliakie sowie Allergien und Lebensmittelunverträglichkeiten) im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes.
» Zur Frage, ob § 40 Abs. 1 Satz 2 SGB II in der seit 01.04.2011 geltenden Fassung, mit der die "Verfallsfrist" für rückwirkend zu gewährende Sozialleistungen nach § 44 Abs. 4 Satz 1 SGB X von vier Jahren für Leistungen nach dem SGB II auf ein Jahr verkürzt
» Zur Prozesskostenhilfebewilligung in einem Verfahren, in welchem Leistungen nach § 21 Abs. 6 Satz 1 SGB II für eine jährliche Kur im Streit waren.
» Vorläufige Erteilung einer Zusicherung zum Umzug im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes
» Zur Gewährung eines Mehrbedarfs wegen kostenaufwändiger Ernährung ( hier Zöliakie sowie Allergien und Lebensmittelunverträglichkeiten) im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes.
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Mi Jul 15, 2015 12:52 am von Willi Schartema
» LSG NRW sieht erkennt Anordnungsgrund bei Mietschulden ohne vorherige Räumungsklage
Do Jun 18, 2015 11:50 am von Willi Schartema
» Zur Unvereinbarkeit des § 31a SGB II (Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen) in Verbindung mit § 31 SGB II
Di Jun 16, 2015 9:43 am von Willi Schartema
» Keine schlüssigen Konzepte durch „Analyse und Konzepte“ KDU
So Jun 07, 2015 8:58 am von Willi Schartema
» Rechtsfolgenbelehrung für Jobcenter-Mitarbeiter
Do Mai 28, 2015 4:20 am von Willi Schartema
» Sanktionen bei ALG II im SGB II hält das Sozialgericht Gotha für Verfassungswidrig Außerdem stünden die Sanktionen im Widerspruch zu den Artikeln 1 2 12 sowie 20 so verkündet am 26.05.2015
Do Mai 28, 2015 1:58 am von Willi Schartema
» Gutachter ist für 50.000 Abschiebungen verantwortlich
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» BA-Leitfaden informiert umfassend über Teilzeitausbildung
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» Broschüre: Überblick zu den Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz zum 1. März 2015
So Apr 19, 2015 4:58 am von Willi Schartema
» Änderungen durch das neue Pflegestärkungsgesetz I (PSG I) seit 1.1.2015
So Apr 19, 2015 4:57 am von Willi Schartema