hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema
hartz4-alg-hilfe
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum: Heinz Behler 44787 Bochum Brückstr 42 Telefon bei Anfrage: @Mail sachkundiger@yahoo.de
Mai 2024
MoDiMiDoFrSaSo
  12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
2728293031  

Kalender Kalender

Partner
free forum

Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)

Zum Anordnungsgrund bei Unterkunftskosten im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ( hier bejahend) - Vorläufig Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II für einen Beschäftigten der Werkstätten für behinderte Menschen

Nach unten

Zum Anordnungsgrund bei Unterkunftskosten im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ( hier bejahend) - Vorläufig Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II für einen Beschäftigten der Werkstätten für behinderte Menschen  Empty Zum Anordnungsgrund bei Unterkunftskosten im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ( hier bejahend) - Vorläufig Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II für einen Beschäftigten der Werkstätten für behinderte Menschen

Beitrag von Willi Schartema Di Mai 06, 2014 10:21 am

LSG NRW, Beschluss vom 17.04.2014 - L 19 AS 485/14 B ER



 
Leitsätze ( RA Uwe Klerks)

1. Kosten für Unterkunft und Heizung können im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes in der Regel nur bei einer konkret drohender Wohnungslosigkeit oder einer vergleichbaren Notlage beansprucht werden.

2. Dieser Grundsatz gilt aber nicht, wenn es um die Frage geht, ob der Antragsteller erwerbsfähig ist oder nicht. In diesem Fall hat der Leistungsträger nach dem SGB II auch im vorläufigen Rechtsschutz Kosten für Unterkunft und Heizung zu tragen. Anderenfalls würde der Zuständigkeitsstreit zweier Leistungsträger entgegen der gesetzgeberischen Wertung des § 44a Abs. 1 S. 7 SGB II auf Kosten des Antragstellers ausgetragen.
 
Quelle: RA Uwe Klerks, Essen

Anmerkung: Vgl. zum Anordnungsgrund für Bedarfe der Unterkunft und Heizung im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes (hier bejahend für einen bulgarischen Antragsteller, der bei seiner Tante wohnt) - LSG NRW, Beschluss vom 06.03.2014 - L 6 AS 141/14 B ER.

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1628/

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 3407
Anmeldedatum : 04.07.12
Alter : 74
Ort : Duisburg/Bochum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Hausbesuch muss nicht hingenommen werden Streitig ist im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, ob der Antragsgegner vorläufig verpflichtet ist, dem Antragsteller Arbeitslosengeld II zu gewähren oder ob die Hilfebedürftigkeit des Antragstellers wegen
» Leistungen für Auszubildende nach § 27 Abs. 4 Satz 1 SGB II zur Deckung ihres Regelbedarfs als Darlehen im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes.
» Erhöhte Anforderungen an die Glaubhaftmachung von Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund bei der Bewilligung von Grundsicherungsleistungen im Zugunstenverfahren des einstweiligen Rechtsschutzes.
» Ein Anordnungsgrund in einem auf Gewährung laufender Leistungen für die Unterkunft und Heizung gerichteten Verfahren ist regelmäßig erst dann gegeben, wenn konkret Wohnungslosigkeit droht L 6 AS 725/12 B ER - und - L 6 AS 726/12 B
» Vorläufige Erteilung einer Zusicherung zum Umzug im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten