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Wenn bei einem Empfänger von Arbeitslosengeld II eine gesetzliche Betreuung (§ 1896 Abs. 1 Satz 1 BGB) angeordnet wurde, dann hat dieser gesetzliche Betreuer, wenn ihm auch die „Vertretung gegenüber Ämtern und Behörden“ übertragen wurde, die gleiche
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Wenn bei einem Empfänger von Arbeitslosengeld II eine gesetzliche Betreuung (§ 1896 Abs. 1 Satz 1 BGB) angeordnet wurde, dann hat dieser gesetzliche Betreuer, wenn ihm auch die „Vertretung gegenüber Ämtern und Behörden“ übertragen wurde, die gleiche
Stellung wie ein Bevollmächtigter gemäß § 13 SGB X.
Sozialgericht Chemnitz, Gerichtsbescheid vom 1. April 2014 (Az.: S 3 AS 415/14):
Leitsätze Dr. Manfred Hammel
Wenn ein unter gesetzlicher Betreuung stehender Alg II-Bezieher vom Jobcenter verlangt, dass sämtliche behördlichen Mitteilungen an seinen gesetzlichen Betreuer gerichtet werden, so hat der SGB II-Träger dieser Aufforderung zu entsprechen (§ 13 Abs. 3 Satz 1 SGB X).
Der Beschluss liegt dem Autor vor.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1737/
Willi S
Sozialgericht Chemnitz, Gerichtsbescheid vom 1. April 2014 (Az.: S 3 AS 415/14):
Leitsätze Dr. Manfred Hammel
Wenn ein unter gesetzlicher Betreuung stehender Alg II-Bezieher vom Jobcenter verlangt, dass sämtliche behördlichen Mitteilungen an seinen gesetzlichen Betreuer gerichtet werden, so hat der SGB II-Träger dieser Aufforderung zu entsprechen (§ 13 Abs. 3 Satz 1 SGB X).
Der Beschluss liegt dem Autor vor.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1737/
Willi S
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