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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Wenn bei einem Empfänger von Arbeitslosengeld II eine gesetzliche Betreuung (§ 1896 Abs. 1 Satz 1 BGB) angeordnet wurde, dann hat dieser gesetzliche Betreuer, wenn ihm auch die „Vertretung gegenüber Ämtern und Behörden“ übertragen wurde, die gleiche

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Wenn bei einem Empfänger von Arbeitslosengeld II eine gesetzliche Betreuung (§ 1896 Abs. 1 Satz 1 BGB) angeordnet wurde, dann hat dieser gesetzliche Betreuer, wenn ihm auch die „Vertretung gegenüber Ämtern und Behörden“ übertragen wurde, die gleiche Empty Wenn bei einem Empfänger von Arbeitslosengeld II eine gesetzliche Betreuung (§ 1896 Abs. 1 Satz 1 BGB) angeordnet wurde, dann hat dieser gesetzliche Betreuer, wenn ihm auch die „Vertretung gegenüber Ämtern und Behörden“ übertragen wurde, die gleiche

Beitrag von Willi Schartema Mo Okt 27, 2014 10:56 am

Stellung wie ein Bevollmächtigter gemäß § 13 SGB X.

Sozialgericht Chemnitz, Gerichtsbescheid vom 1. April 2014 (Az.: S 3 AS 415/14):

Leitsätze Dr. Manfred Hammel

Wenn ein unter gesetzlicher Betreuung stehender Alg II-Bezieher vom Jobcenter verlangt, dass sämtliche behördlichen Mitteilungen an seinen gesetzlichen Betreuer gerichtet werden, so hat der SGB II-Träger dieser Aufforderung zu entsprechen (§ 13 Abs. 3 Satz 1 SGB X).
 
Der Beschluss liegt dem Autor vor.

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1737/

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