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Ersatzanspruch des Trägers der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach § 34a SGB 2 (seit 1.4.2011 § 34b SGB 2 ) - keine Pflicht des Leistungsberechtigten zur Erstattung rechtswidrig erhaltener Leistungen für die Lebensgefährtin und deren Kind -
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Ersatzanspruch des Trägers der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach § 34a SGB 2 (seit 1.4.2011 § 34b SGB 2 ) - keine Pflicht des Leistungsberechtigten zur Erstattung rechtswidrig erhaltener Leistungen für die Lebensgefährtin und deren Kind -
verfassungskonforme Auslegung
BSG, Urteil vom 6.8.2014, B 11 AL 2/13 R
Zur Verrechnung von Erstattungsansprüchen des Jobcenters mit Ansprüchen auf ALG I - BSG begrenzt Verrechnung von Arbeitslosengeld mit Hartz IV - Verrechnung nur bei Ehe- und Lebenspartnern -
Leitsatz ( Autor)
Die Bundesagentur für Arbeit kann einen Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht mit Hartz-IV-Ansprüchen der Lebensgefährtin und deren Kind verrechnen. Das ist nur bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnern zulässig.
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&Datum=2014&nr=13587&pos=2&anz=117
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1737/
Willi S
BSG, Urteil vom 6.8.2014, B 11 AL 2/13 R
Zur Verrechnung von Erstattungsansprüchen des Jobcenters mit Ansprüchen auf ALG I - BSG begrenzt Verrechnung von Arbeitslosengeld mit Hartz IV - Verrechnung nur bei Ehe- und Lebenspartnern -
Leitsatz ( Autor)
Die Bundesagentur für Arbeit kann einen Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht mit Hartz-IV-Ansprüchen der Lebensgefährtin und deren Kind verrechnen. Das ist nur bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnern zulässig.
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&Datum=2014&nr=13587&pos=2&anz=117
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1737/
Willi S
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