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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Kosten der Unterkunft bei temporärer Bedarfsgemeinschaft, ein Beitrag von RA Kay Füßlein. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. 6. 2008 – L 20 B 225/07 AS

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Kosten der Unterkunft bei temporärer Bedarfsgemeinschaft, ein Beitrag von RA Kay Füßlein. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. 6. 2008 – L 20 B 225/07 AS Empty Kosten der Unterkunft bei temporärer Bedarfsgemeinschaft, ein Beitrag von RA Kay Füßlein. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. 6. 2008 – L 20 B 225/07 AS

Beitrag von Willi Schartema Mo Okt 13, 2014 12:03 pm

Nach der Rechtsprechung ist bei einer temporären Bedarfsgemeinschaft – weil in etwa ein Wechselmodell (also die Ausübung des gemeinsamen Umgangs-und Sorgerechtes) vereinbart worden ist- von einem erhöhten Wohnraumbedarf auszugehen. Dies liegt auf der Hand, da eine Wohnung nicht zeitweise kleiner oder größer wird oder billiger oder teuer wird.

Nach der Umstellung auf das neue Softwaresystem der JobCenter (ALLEGRO) findet sich nun scheinbar folgender Hinweis in den Bescheiden:

” Für Ihre Kinder wird aufgrund der nur zeitweisen Zugehörigkeit zu Ihrer Bedarfsgemeinschaft auch nur für diese Zeit die Miete anteilig übernommen. Dies war unter den vorherigen Berechnungssystem A2LL fehlerhaft, so dass Sie zuvor eine höhere Summe erhielten, was jedoch nicht korrekt war.

Doch, war es!

Nach der benannten Rechtsprechung des Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. 6. 2008 – L 20 B 225/07 AS ER gilt bei einer wechselnden Ausübung des Sorgerechtes (also eine temporäre bzw. zeitweise Bedarfsgemeinschaft) nämlich folgendes betreffend der Unterkunftskosten und der durch das JobCenter zu übernehmenden Miete: 

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/sgs/lsg_nrw/j2008/L_20_B_225_07_AS_ERbeschluss20080617.html


weiterlesen: http://www.ra-fuesslein.de/wordpress/?p=632


Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1730/

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