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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Konkrete Unterkunftsalternative nach § 22 SGB II

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Konkrete Unterkunftsalternative nach § 22 SGB II  Empty Konkrete Unterkunftsalternative nach § 22 SGB II

Beitrag von Willi Schartema Mo Okt 06, 2014 11:54 am

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.03.2014 - L 3 AS 343/10 ZVW



Leitsätze (Juris)
Bei der im Rahmen von § 22 SGB II vorzunehmenden Prüfung, ob eine konkrete Unterkunftsalternative für eine abstrakt angemessene Wohnung bestanden hat, ist mit Blick auf Art. 6 Grundgesetz auf die konkreten Verhältnisse der zusammenlebenden Familie abzustellen, auch wenn nicht alle Mitglieder zur Bedarfsgemeinschaft im Sinne des SGB II gehören.

Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=172683&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
 
Anmerkung: S. a. : Urteile des LSG zu den Kosten der Unterkunft nach dem SGB II in Zweibrücken, ein Beitrag von Küttner Rechtsanwälte: http://www.kanzlei-kuettner.de/index.php/urteil-des-lsg-zu-den-kosten-der-unterkunft-nach-dem-sgb-ii-in-zweibrucken/


Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1728/

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