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Für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Umstände einer amtsärztlichen Untersuchung fehlt es an einer statthaften Klageart. Auch eine Feststellungsklage nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 SGG ist nicht statthaft, weil es nicht um konkrete Rechte geht, die in
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Für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Umstände einer amtsärztlichen Untersuchung fehlt es an einer statthaften Klageart. Auch eine Feststellungsklage nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 SGG ist nicht statthaft, weil es nicht um konkrete Rechte geht, die in
Anspruch genommen oder bestritten werden.
Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 09.12.2013 - L 7 AS 965/11
Leitsätze (Juris)
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=166536&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Anmerkung des Gerichts:
Die Mitwirkung des Leistungsbeziehers an der ärztlichen Untersuchung - auch das Ausfüllen des Gesundheitsfragebogens - ist durch §§ 60 ff SGB I angeordnet. Auf seine Verweigerung der Mitwirkung kann das Jobcenter mit einer Versagung von Arbeitslosengeld II reagieren.
Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2247
Willi S
Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 09.12.2013 - L 7 AS 965/11
Leitsätze (Juris)
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=166536&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Anmerkung des Gerichts:
Die Mitwirkung des Leistungsbeziehers an der ärztlichen Untersuchung - auch das Ausfüllen des Gesundheitsfragebogens - ist durch §§ 60 ff SGB I angeordnet. Auf seine Verweigerung der Mitwirkung kann das Jobcenter mit einer Versagung von Arbeitslosengeld II reagieren.
Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2247
Willi S
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