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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Umstände einer amtsärztlichen Untersuchung fehlt es an einer statthaften Klageart. Auch eine Feststellungsklage nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 SGG ist nicht statthaft, weil es nicht um konkrete Rechte geht, die in

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Für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Umstände einer amtsärztlichen Untersuchung fehlt es an einer statthaften Klageart. Auch eine Feststellungsklage nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 SGG ist nicht statthaft, weil es nicht um konkrete Rechte geht, die in  Empty Für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Umstände einer amtsärztlichen Untersuchung fehlt es an einer statthaften Klageart. Auch eine Feststellungsklage nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 SGG ist nicht statthaft, weil es nicht um konkrete Rechte geht, die in

Beitrag von Willi Schartema Mo Jan 27, 2014 10:21 am

Anspruch genommen oder bestritten werden.

Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 09.12.2013 - L 7 AS 965/11

Leitsätze (Juris)

Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=166536&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=


Anmerkung des Gerichts:
Die Mitwirkung des Leistungsbeziehers an der ärztlichen Untersuchung - auch das Ausfüllen des Gesundheitsfragebogens - ist durch §§ 60 ff SGB I angeordnet. Auf seine Verweigerung der Mitwirkung kann das Jobcenter mit einer Versagung von Arbeitslosengeld II reagieren.

Quelle:  http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2247

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