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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Die Gewährung eines Zuschusses nach § 27 Abs. 3 SGB II an einen Auszubildenden scheidet aus, wenn der ungedeckte Unterkunftsbedarf, der nach dem SGB II zu ermitteln ist, die Differenz zwischen dem abstrakten Unterkunftsbedarf nach dem SGB II und dem in

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Die Gewährung eines Zuschusses nach § 27 Abs. 3 SGB II an einen Auszubildenden scheidet aus, wenn der ungedeckte Unterkunftsbedarf, der nach dem SGB II zu ermitteln ist, die Differenz zwischen dem abstrakten Unterkunftsbedarf nach dem SGB II und dem in Empty Die Gewährung eines Zuschusses nach § 27 Abs. 3 SGB II an einen Auszubildenden scheidet aus, wenn der ungedeckte Unterkunftsbedarf, der nach dem SGB II zu ermitteln ist, die Differenz zwischen dem abstrakten Unterkunftsbedarf nach dem SGB II und dem in

Beitrag von Willi Schartema Mo Feb 16, 2015 9:42 am

der Berufsausbildungsbeihilfe abstrakt enthaltenen Unterkunftsbedarf nicht übersteigt.

LSG Baden-Württemberg Urteil vom 9.2.2015, L 1 AS 5146/13

Leitsätze (Juris)



Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=175528&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
 

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1782/

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