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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Gemischt genutztes KfZ - keine überwiegend betriebliche Nutzung

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Gemischt genutztes KfZ - keine überwiegend betriebliche Nutzung Empty Gemischt genutztes KfZ - keine überwiegend betriebliche Nutzung

Beitrag von Willi Schartema Mo Sep 29, 2014 12:12 pm

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06.08.2014 - L 18 AS 2532/13


Leitsätze (Autor)
Keine Anerkennung von Kfz-Kosten als Betriebsausgaben für einen selbstständigen SGB II Aufstocker, weil das Fahrzeug nicht überwiegend betrieblich genutzt worden ist - § 3 Abs. 7 Alg II-V ist nicht verfassungswidrig.
 
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=172287&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=


Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1726/

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