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Gemischt genutztes KfZ - keine überwiegend betriebliche Nutzung
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Gemischt genutztes KfZ - keine überwiegend betriebliche Nutzung
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06.08.2014 - L 18 AS 2532/13
Leitsätze (Autor)
Keine Anerkennung von Kfz-Kosten als Betriebsausgaben für einen selbstständigen SGB II Aufstocker, weil das Fahrzeug nicht überwiegend betrieblich genutzt worden ist - § 3 Abs. 7 Alg II-V ist nicht verfassungswidrig.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=172287&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1726/
Willi S
Leitsätze (Autor)
Keine Anerkennung von Kfz-Kosten als Betriebsausgaben für einen selbstständigen SGB II Aufstocker, weil das Fahrzeug nicht überwiegend betrieblich genutzt worden ist - § 3 Abs. 7 Alg II-V ist nicht verfassungswidrig.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=172287&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1726/
Willi S
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