hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema
hartz4-alg-hilfe
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum: Heinz Behler 44787 Bochum Brückstr 42 Telefon bei Anfrage: @Mail sachkundiger@yahoo.de
November 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930 

Kalender Kalender

Partner
free forum

Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)

Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Beschränkung des Streitgegenstandes bei Bewilligungszeiträumen nach dem 1.1.2011 - Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - selbst genutztes Wohneigentum - keine Berücksichtigung von Leibrentenzahlung

Nach unten

Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Beschränkung des Streitgegenstandes bei Bewilligungszeiträumen nach dem 1.1.2011 - Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - selbst genutztes Wohneigentum - keine Berücksichtigung von Leibrentenzahlung Empty Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Beschränkung des Streitgegenstandes bei Bewilligungszeiträumen nach dem 1.1.2011 - Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - selbst genutztes Wohneigentum - keine Berücksichtigung von Leibrentenzahlung

Beitrag von Willi Schartema Di Nov 04, 2014 8:10 am

 Vergleichbarkeit mit Tilgungsraten - Vermögensbildung

BSG, Urteile vom 04.06.2014 - B 14 AS 42/13 R


Leitsätze ( Autor)
1. Keine Berücksichtigung von Leibrentenzahlungen als Kosten der Unterkunft und Heizung bei selbst genutztes Wohneigentum.
 
In der hier vorliegenden Ausgestaltung des Übergabevertrages sind die Rentenzahlungen in der Gesamtheit nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zivilrechtlich als Kaufpreis für den Erwerb des Grundstücks anzusehen und daher nach dem SGB II nicht anders zu behandeln wie die monatlichen Tilgungsraten nach einem Grundstückskauf. Die Übernahme solcher Raten ist nach der Rechtsprechung des BSG, an der festgehalten wird, nur in solchen besonderen Ausnahmefällen angezeigt, in denen es um die Erhaltung von Wohneigentum geht, dessen Finanzierung im Zeitpunkt des Bezugs von Alg II bereits weitgehend abgeschlossen ist (vgl BSG vom 16.2.2012 - B 4 AS 14/11 R).
 
2. Widerspruch und Klage können sich auf die Kosten der Unterkunft beschränken, es muss nicht zwingend die Bewilligung insgesamt angegriffen werden.
 
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&Datum=2014-6-4&nr=13616&pos=3&anz=5 
 

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1740/

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 3407
Anmeldedatum : 04.07.12
Alter : 74
Ort : Duisburg/Bochum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Anordnungsgrund im Hinblick auf die Bedarfe für Unterkunft und Heizung – keine Anwendbarkeit des § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB 2 – keine Pflicht zur Einholung einer Zusicherung nach § 22 Abs. 4 S. 1 SGB II - Anspruch auf Übernahme höherer Kosten der Unterkunft
»  BSG: Keine Kürzung bei Wohngemeinschaften Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung- Angemessenheitsprüfung bei Wohngemeinschaften - Aufteilung nach Kopfzahl - Einzelperson - Verfassungsmäßigkeit
» Richtlinien für die Angemessenheit von Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II & § 35 SGB XII 1 Richtlinien für die Angemessenheit von Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II und § 35 SGB XII zuletzt geändert durch Beschluss der Ratsversammlung am 17.03.
» Der Anspruch auf Leistungen zur Deckung der Bedarfe für Unterkunft und Heizung ist auch nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) ein a
» Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Erhöhung der angemessenen Unterkunftskosten durch Umzug - keine Begrenzung der Leistungen auf die bisherigen Unterkunftskosten nach Unterbrechung des Leistungsbezuges für mindestens einen Monat

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten