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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Ein höherer Hilfebedarf nach dem SGB II infolge eines Arbeitsplatzverlustes kann einen Ersatzanspruch des Grundsicherungsträgers nach § 34 SGB II auslösen, wenn der Arbeitsplatzverlust auf die Entdeckung eines Diebstahls zum Nachteil des eigenen

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Beitrag von Willi Schartema Mo Sep 22, 2014 1:35 pm

Sozialgericht Kassel, Urteil vom 02.07. 2014 - S 6 AS 873/12
 
Leitsätze (Juris)

Quelle:  https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=172416&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1723/

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