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Heinz Behler
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Ändert sich die Prognose über die voraussichtlichen Einkommensverhältnisse eines selbstständigen Leistungsberechtigten nach Erlass eines vorläufigen Bewilligungsbescheids wesentlich i.S.v. § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB 10 und bestehen für diese Änderung
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Ändert sich die Prognose über die voraussichtlichen Einkommensverhältnisse eines selbstständigen Leistungsberechtigten nach Erlass eines vorläufigen Bewilligungsbescheids wesentlich i.S.v. § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB 10 und bestehen für diese Änderung
plausible Anhaltspunkte, ist ein Leistungsträger schon während des laufenden Bewilligungszeitraums verpflichtet, die vorläufige Bewilligung abzuändern. Im Fall einer erheblichen Lücke bei der Bedarfsdeckung seines Lebensunterhalts ist es dem Leistungsberechtigten nicht zuzumuten, die endgültige Festsetzung nach § 328 Abs. 2 SGB 3 abzuwarten.
Sozialgericht Berlin, Beschluss vom 29.08.2014 - S 197 AS 8527/13 - rechtskräftig
Leitsätze (Juris)
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=172427&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Anmerkung: Gleicher Auffassung SG Aachen, Urteil vom 18.02.2014 – S 14 AS 921/13 .
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1723/
Willi S
Sozialgericht Berlin, Beschluss vom 29.08.2014 - S 197 AS 8527/13 - rechtskräftig
Leitsätze (Juris)
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=172427&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Anmerkung: Gleicher Auffassung SG Aachen, Urteil vom 18.02.2014 – S 14 AS 921/13 .
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1723/
Willi S
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