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In die im Rahmen der Prüfung eines Anspruchsüberganges nach § 33 Abs. 2 Satz 3 SGB II anzustellende grundsicherungsrechtliche Vergleichsberechnung sind unabhängig vom Bestehen oder vom Rang bürgerlich-rechtlicher Unterhaltspflichten auch die Angehörigen
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In die im Rahmen der Prüfung eines Anspruchsüberganges nach § 33 Abs. 2 Satz 3 SGB II anzustellende grundsicherungsrechtliche Vergleichsberechnung sind unabhängig vom Bestehen oder vom Rang bürgerlich-rechtlicher Unterhaltspflichten auch die Angehörigen
der Bedarfsgemeinschaft einzubeziehen, in der die unterhaltspflichtige Person lebt.
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 23. Oktober 2013 – XII ZB 570/12
Quelle: Rechtslupe »Familienrecht» Unterhaltspflichten, Anspruchsübergang und grundsicherungsrechtliche Vergleichsberechnung – hier zum Beitrag: Unterhaltspflichten, Anspruchsübergang und grundsicherungsrechtliche Vergleichsberechnung | Rechtslupe
Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de"
Willi S
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 23. Oktober 2013 – XII ZB 570/12
Quelle: Rechtslupe »Familienrecht» Unterhaltspflichten, Anspruchsübergang und grundsicherungsrechtliche Vergleichsberechnung – hier zum Beitrag: Unterhaltspflichten, Anspruchsübergang und grundsicherungsrechtliche Vergleichsberechnung | Rechtslupe
Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de"
Willi S
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