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Der Einsatz eines aus sozialen Ausgleichsleistungen nach den §§ 16 ff. StrRehaG angesparten Vermögens für die Vergütung des Berufsbetreuers stellt für den Betreuten eine Härte i.S.v. § 90 Abs. 3 Satz 1 SGB XII dar. Dies gilt auch für die damit
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Der Einsatz eines aus sozialen Ausgleichsleistungen nach den §§ 16 ff. StrRehaG angesparten Vermögens für die Vergütung des Berufsbetreuers stellt für den Betreuten eine Härte i.S.v. § 90 Abs. 3 Satz 1 SGB XII dar. Dies gilt auch für die damit
erwirtschafteten Zinsen.
BGH, Beschluss vom 26. November 2014 - Az.: XII ZB 542/13
Leitsatz (Juris)
Quelle: [url=http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&az=XII ZB 542/13&nr=70038]http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&az=XII%20ZB%20542/13&nr=70038[/url]
Anmerkung: S. a. : Sozialamt darf nicht auf Haftopferentschädigung zugreifen: http://www.juraforum.de/recht-gesetz/sozialamt-darf-nicht-auf-haftopferentschaedigung-zugreifen-505612
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1776/
Willi S
BGH, Beschluss vom 26. November 2014 - Az.: XII ZB 542/13
Leitsatz (Juris)
Quelle: [url=http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&az=XII ZB 542/13&nr=70038]http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&az=XII%20ZB%20542/13&nr=70038[/url]
Anmerkung: S. a. : Sozialamt darf nicht auf Haftopferentschädigung zugreifen: http://www.juraforum.de/recht-gesetz/sozialamt-darf-nicht-auf-haftopferentschaedigung-zugreifen-505612
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1776/
Willi S
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