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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Isolierte Anfechtung, Kenntnis der Rechtsfolgen, Rechtsfolgenbelehrung, Sanktionsbescheid

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Isolierte Anfechtung, Kenntnis der Rechtsfolgen, Rechtsfolgenbelehrung, Sanktionsbescheid Empty Isolierte Anfechtung, Kenntnis der Rechtsfolgen, Rechtsfolgenbelehrung, Sanktionsbescheid

Beitrag von Willi Schartema Di Aug 19, 2014 4:06 pm

Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 18.06.2014 - L 16 AS 297/13


Leitsätze (Juris)
Nach der seit 01.04.2011 geltenden Neuregelung gemäß §§ 31 ff. SGB II kann ein Sanktionsbescheid isoliert angefochten werden.


Auch in den Fällen, in denen eine konkrete Rechtsfolgenbelehrung nicht erfolgen konnte, weil ein bestimmtes Beschäftigungsverhältnis verschwiegen wurde, kann nicht auf die gesetzliche Voraussetzung Rechtsfolgenbelehrung oder Kenntnis der Rechtsfolgen verzichtet werden.
 
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=171577&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
 
Anmerkung: Anderer Auffassung Vgl. SG Dortmund, Beschluss vom 13.06.2014 - S 32 AS 1173/14 ER und Hessisches LSG, Beschluss vom 03.12.2013 – L 9 AS 614/13 B ER - Auch nach der seit dem 01.04.2011 geltenden aktuellen Rechtslage kann eine Sanktion nicht isolierter Streitgegenstand sein; gleicher Auffassung Bay. LSG, Urteil vom 30.01.2014 – L 7 AS 85/13 – (Revision zugelassen).
 
Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1705/

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