hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema
hartz4-alg-hilfe
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum: Heinz Behler 44787 Bochum Brückstr 42 Telefon bei Anfrage: @Mail sachkundiger@yahoo.de
Mai 2024
MoDiMiDoFrSaSo
  12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
2728293031  

Kalender Kalender

Partner
free forum

Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)

Kenntnis des Sozialhilfeträgers SGB XII von den Leistungsvoraussetzungen - Auch die bloße Vermutung oder entfernte Möglichkeit eines Notfalles ist für das Einsetzen der Sozialhilfe nicht ausreichend – keine Kenntnis durch Übermittlung des Telefax

Nach unten

Kenntnis des Sozialhilfeträgers SGB XII  von den Leistungsvoraussetzungen - Auch die bloße Vermutung oder entfernte Möglichkeit eines Notfalles ist für das Einsetzen der Sozialhilfe nicht ausreichend – keine Kenntnis durch Übermittlung des Telefax Empty Kenntnis des Sozialhilfeträgers SGB XII von den Leistungsvoraussetzungen - Auch die bloße Vermutung oder entfernte Möglichkeit eines Notfalles ist für das Einsetzen der Sozialhilfe nicht ausreichend – keine Kenntnis durch Übermittlung des Telefax

Beitrag von Willi Schartema Mo Okt 13, 2014 11:52 am

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28.08.2018 - L 9 SO 28/14


Leitsätze (Autor)
Sozialhilfe ist zwar - bis auf die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - nach § 18 SGB XII antragsunabhängig zu gewähren, was einen "niederschwelligen" Zugang zu den Hilfen des SGB XII gewährleisten soll (Sächsisches LSG, Urteil vom 06.03.2013, Az.: L 8 SO 4/10).

Voraussetzung für das "Einsetzen" und damit den zeitlichen Beginn der Sozialhilfe ist aber, dass dem Leistungsträger bekannt wird, dass die Voraussetzungen für die Leistung vorliegen. Kenntnis in diesem Sinne hatte der Beklagte (oder auch ein sonstiger Leistungsträger i.S.v. § 18 Abs. 2 SGB XII) bis zum Tod der Pflegebedürftigen nicht.
 
Keine hinreichende Kenntnis vom Bedarfsfall hatte der Beklagte aber deshalb, weil ihr die Kenntnis über die Hilfebedürftigkeit der Pflegebedürftigen durch das Telefax nicht vermittelt wurde. Der Vordruck enthält keinerlei Angaben zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Pflegebedürftigen. Die wirtschaftliche Bedürftigkeit wird nicht einmal behauptet, geschweige denn durch jedenfalls rudimentäre Angaben etwa zur Rente der Pflegebedürftigen näher skizziert. Allein das Kreuz im Feld Sozialhilfe in der Kopfzeile des Vordrucks vermittelt dem Beklagten keine Kenntnis der Hilfebedürftigkeit.
 
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=172850&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1730/

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 3407
Anmeldedatum : 04.07.12
Alter : 74
Ort : Duisburg/Bochum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com

Nach oben Nach unten

Nach oben


 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten