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BSG urteilt: doppelter Grundfreibetrag, wenn Lohn für zwei Monate nur in einem Monat zugeflossen ist
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BSG urteilt: doppelter Grundfreibetrag, wenn Lohn für zwei Monate nur in einem Monat zugeflossen ist
Wenn Einkünfte aus einem Nebenverdienst in einem Monat doppelt eingehen, dürfen sich daraus keine Nachteile hinsichtlich des Freibetrages bei Hartz IV-Beziehern ergeben.
Der Freibetrag müsse trotzdem auf beide Zahlungen angerechnet werden, entschied das Bundessozialgericht (BSG) am 17. Juli 2014 (Aktenzeichen: B 14 AS 25/13 R)...
Weiter:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/freibetrag-fuer-hartz-iv-nebeneinkuenfte-90016184.php
und http://www.anwalt.de/rechtstipps/hartz-iv-doppelfreibetrag_061134.html
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1704/
Willi S
Der Freibetrag müsse trotzdem auf beide Zahlungen angerechnet werden, entschied das Bundessozialgericht (BSG) am 17. Juli 2014 (Aktenzeichen: B 14 AS 25/13 R)...
Weiter:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/freibetrag-fuer-hartz-iv-nebeneinkuenfte-90016184.php
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