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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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BSG urteilt: doppelter Grundfreibetrag, wenn Lohn für zwei Monate nur in einem Monat zugeflossen ist

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BSG urteilt: doppelter Grundfreibetrag, wenn Lohn für zwei Monate nur in einem Monat zugeflossen ist Empty BSG urteilt: doppelter Grundfreibetrag, wenn Lohn für zwei Monate nur in einem Monat zugeflossen ist

Beitrag von Willi Schartema Mo Aug 18, 2014 10:48 am

Wenn Einkünfte aus einem Nebenverdienst in einem Monat doppelt eingehen, dürfen sich daraus keine Nachteile hinsichtlich des Freibetrages bei Hartz IV-Beziehern ergeben.

Der Freibetrag müsse trotzdem auf beide Zahlungen angerechnet werden, entschied das Bundessozialgericht (BSG) am 17. Juli 2014 (Aktenzeichen: B 14 AS 25/13 R)...

Weiter:

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/freibetrag-fuer-hartz-iv-nebeneinkuenfte-90016184.php

und http://www.anwalt.de/rechtstipps/hartz-iv-doppelfreibetrag_061134.html

Quelle:   http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1704/

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