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Ein von einem hörbehinderten Kind für sich selbst in einem Umfang von ca. zwei Wochenstunden begehrter Hausgebärdensprachkurs stellt eine Leistung im Rahmen der Eingliederungshilfe nach den §§ 53, 54 Abs. 1 SGB XII i. V. m. § 55 Abs. 2 Nr. 4 SGB IX
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Ein von einem hörbehinderten Kind für sich selbst in einem Umfang von ca. zwei Wochenstunden begehrter Hausgebärdensprachkurs stellt eine Leistung im Rahmen der Eingliederungshilfe nach den §§ 53, 54 Abs. 1 SGB XII i. V. m. § 55 Abs. 2 Nr. 4 SGB IX
owie nach den §§ 53, 54 Abs. 1 SGB XII i. V. m. § 12 Nr. 1 EinglHVO bzw. § 16 Nr. 2 EinglHVO dar.
Sozialgericht Dresden, Beschluss vom 15. Oktober 2013 (Az.: S 19 SO 237/13 ER):
Leitsätze von Dr. Manfred Hammel
Diese Ausbildungsmaßnahme sichert diesem behinderten Antragsteller die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft, dient dazu, diesem Behinderten einen späteren Schulbesuch im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht zu ermöglichen sowie ist als erforderlich und geeignet aufzufassen, die Verständigung mit anderen Personen zu ermöglichen bzw. zu erleichtern.
Autor des Rechtsprechungstickers: Willi 2 von Tacheles – alias Detlef Brock
Quelle:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/
Willi S
Sozialgericht Dresden, Beschluss vom 15. Oktober 2013 (Az.: S 19 SO 237/13 ER):
Leitsätze von Dr. Manfred Hammel
Diese Ausbildungsmaßnahme sichert diesem behinderten Antragsteller die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft, dient dazu, diesem Behinderten einen späteren Schulbesuch im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht zu ermöglichen sowie ist als erforderlich und geeignet aufzufassen, die Verständigung mit anderen Personen zu ermöglichen bzw. zu erleichtern.
Autor des Rechtsprechungstickers: Willi 2 von Tacheles – alias Detlef Brock
Quelle:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/
Willi S
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