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Grundsatzentscheidung: Polizei darf bei Demos nur bei Gefahr filmen
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Grundsatzentscheidung: Polizei darf bei Demos nur bei Gefahr filmen
Das VG Hannover hat in einem jüngst ergangenen Urteil entschieden, dass die Polizei nur dann Kameras einsetzen darf, wenn eine konkrete Gefahrenlage vorliegt.
Denn eine Kamera hat auf Demonstranten eine abschreckende Wirkung, das Grundrecht umfasse auch die sog. „innere" Versammlungsfreiheit von (potenziellen) Teilnehmern.
Inhaltlich ist es eine sehr wichtige Entscheidung, da die Polizei auf Demonstrationen generalpräventiv Kameras ausfährt und filmt.
Mehr dazu hier: http://tinyurl.com/lnbjzmo
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1688/
Willi S
Denn eine Kamera hat auf Demonstranten eine abschreckende Wirkung, das Grundrecht umfasse auch die sog. „innere" Versammlungsfreiheit von (potenziellen) Teilnehmern.
Inhaltlich ist es eine sehr wichtige Entscheidung, da die Polizei auf Demonstrationen generalpräventiv Kameras ausfährt und filmt.
Mehr dazu hier: http://tinyurl.com/lnbjzmo
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1688/
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