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Bundestag erlaubt Polizei Abfrage von PIN und Passwörtern
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Bundestag erlaubt Polizei Abfrage von PIN und Passwörtern
Der Bundestag hat das
Gesetz über Bestandsdaten verabschiedet. Patrick Breyer klagte
erfolgreich gegen das erste Gesetz dazu. Er will nun auch gegen das neue
klagen.
Der Bundestag hat am Donnerstagabend die sogenannte Bestandsdatenauskunft
beschlossen – beziehungsweise eine Änderung des
Telekommunikationsgesetzes, in der diese nun neu geregelt wird. Das
bedeutet, dass Polizei und Geheimdienste künftig sehr persönliche
Informationen von Mobiltelefonbesitzern abrufen dürfen und das
automatisiert und ohne größere rechtliche Hürden.
Die dabei übersandten Informationen heißen zwar recht harmlos
Bestandsdaten. Doch sind sie der Zugang zum Privatleben. Es werden nicht
nur Name, Adresse und Kontoverbindung an die Polizei geschickt. Sondern
auch die PIN des Handys, Passwörter von E-Mail-Postfächern und Diensten
wie Dropbox und dynamische IP-Adressen. Mit denen lässt sich letztlich
nachvollziehen, was der Handybesitzer im Netz getan hat.
Die Neuregelung des Gesetzes war notwendig geworden, weil das
Bundesverfassungsgericht die alte Norm für verfassungswidrig hält. Den
ersten Entwurf bewerteten Kritiker als völlig unzureichend, da er die
Vorgaben des ursprünglichen Gesetzes sogar noch erweiterte. Die
Koalition hatte sich daraufhin auf Nachbesserungen verständigt.
Patrick Breyer,
der die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht angestrengt hatte, will
nun auch gegen das neue Gesetz klagen. "Ich werde auf jeden Fall wieder
klagen", sagte er. Er ist überzeugt, dass auch die nun verabschiedete
Fassung gegen die Verfassung und gegen das Urteil der Verfassungsrichter verstößt.
"Das neue Gesetz ist verfassungswidrig"
"Der Gesetzentwurf ist in mindestens sechs Punkten
verfassungswidrig", sagte Breyer. Beispielsweise weil er die
Datenübermittlung schon erlaubt, wenn die Polizei nur wegen einer
Ordnungswidrigkeit ermittelt. "Das geht gar nicht." Auch dass bei jeder
Kleinigkeit die IP-Adresse herausgegeben und so Internetnutzer
identifiziert werden könnten, sei ein Verstoß. Die Beschränkungen für
die Geheimdienste seien sogar noch laxer.
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung,
bei dem der Amtsrichter und Piraten-Politiker Breyer Mitglied ist,
schreibt dazu: "Entgegen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts soll
die Identifizierung von Internetnutzern durch Geheimdienste keine
tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer konkreten Gefahr
voraussetzen."
Kai Biermann
© ZEIT ONLINE
Kai Biermann ist Redakteur im Ressort Digital bei ZEIT ONLINE. Seine Profilseite finden Sie hier.
@kaibiermann folgen@zeitonline_dig folgen
Der Arbeitskreis ist mit dieser Meinung nicht allein.
Nach Meinung der Kritiker sollten PIN, Passwörter und IP-Adressen
überhaupt nur herausgegeben werden, wenn wegen einer schweren Straftat
ermittelt wird. Schließlich seien diese Informationen so sensibel wie
der Schlüssel zur Wohnung der Betroffenen. Diesen automatisch und nahezu
unkontrolliert herauszugeben, sei nicht hinnehmbar. "Die
Voraussetzungen, wann die Daten übermittelt werden dürfen, sind völlig
unzulässig."
Breyer ist sich daher sicher, dass auch das neue Gesetz vom
Bundesverfassungsgericht gekippt werden wird. "Die Politiker im
Bundestag können nicht ernsthaft glauben, dass es vor dem Gericht
Bestand hat."
Er hofft, dass es soweit gar nicht kommt. Das Gesetz ist
zustimmungspflichtig, der Bundesrat muss darüber abstimmen, bevor es in
Kraft treten kann. "Es ist ein realistisches Ziel, dass die Bundesländer
den Vermittlungsausschuss anrufen und es dort Nachbesserungen geben
wird", sagte Breyer. Wer gegen das Gesetz sei, solle also ruhig an
seinen Landesinnenminister schreiben.
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http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2013-03/bestandsdaten-breyer-bundestag
Willi S
Gesetz über Bestandsdaten verabschiedet. Patrick Breyer klagte
erfolgreich gegen das erste Gesetz dazu. Er will nun auch gegen das neue
klagen.
Der Bundestag hat am Donnerstagabend die sogenannte Bestandsdatenauskunft
beschlossen – beziehungsweise eine Änderung des
Telekommunikationsgesetzes, in der diese nun neu geregelt wird. Das
bedeutet, dass Polizei und Geheimdienste künftig sehr persönliche
Informationen von Mobiltelefonbesitzern abrufen dürfen und das
automatisiert und ohne größere rechtliche Hürden.
Die dabei übersandten Informationen heißen zwar recht harmlos
Bestandsdaten. Doch sind sie der Zugang zum Privatleben. Es werden nicht
nur Name, Adresse und Kontoverbindung an die Polizei geschickt. Sondern
auch die PIN des Handys, Passwörter von E-Mail-Postfächern und Diensten
wie Dropbox und dynamische IP-Adressen. Mit denen lässt sich letztlich
nachvollziehen, was der Handybesitzer im Netz getan hat.
Die Neuregelung des Gesetzes war notwendig geworden, weil das
Bundesverfassungsgericht die alte Norm für verfassungswidrig hält. Den
ersten Entwurf bewerteten Kritiker als völlig unzureichend, da er die
Vorgaben des ursprünglichen Gesetzes sogar noch erweiterte. Die
Koalition hatte sich daraufhin auf Nachbesserungen verständigt.
Patrick Breyer,
der die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht angestrengt hatte, will
nun auch gegen das neue Gesetz klagen. "Ich werde auf jeden Fall wieder
klagen", sagte er. Er ist überzeugt, dass auch die nun verabschiedete
Fassung gegen die Verfassung und gegen das Urteil der Verfassungsrichter verstößt.
"Das neue Gesetz ist verfassungswidrig"
"Der Gesetzentwurf ist in mindestens sechs Punkten
verfassungswidrig", sagte Breyer. Beispielsweise weil er die
Datenübermittlung schon erlaubt, wenn die Polizei nur wegen einer
Ordnungswidrigkeit ermittelt. "Das geht gar nicht." Auch dass bei jeder
Kleinigkeit die IP-Adresse herausgegeben und so Internetnutzer
identifiziert werden könnten, sei ein Verstoß. Die Beschränkungen für
die Geheimdienste seien sogar noch laxer.
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung,
bei dem der Amtsrichter und Piraten-Politiker Breyer Mitglied ist,
schreibt dazu: "Entgegen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts soll
die Identifizierung von Internetnutzern durch Geheimdienste keine
tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer konkreten Gefahr
voraussetzen."
Kai Biermann
© ZEIT ONLINE
Kai Biermann ist Redakteur im Ressort Digital bei ZEIT ONLINE. Seine Profilseite finden Sie hier.
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Der Arbeitskreis ist mit dieser Meinung nicht allein.
Nach Meinung der Kritiker sollten PIN, Passwörter und IP-Adressen
überhaupt nur herausgegeben werden, wenn wegen einer schweren Straftat
ermittelt wird. Schließlich seien diese Informationen so sensibel wie
der Schlüssel zur Wohnung der Betroffenen. Diesen automatisch und nahezu
unkontrolliert herauszugeben, sei nicht hinnehmbar. "Die
Voraussetzungen, wann die Daten übermittelt werden dürfen, sind völlig
unzulässig."
Breyer ist sich daher sicher, dass auch das neue Gesetz vom
Bundesverfassungsgericht gekippt werden wird. "Die Politiker im
Bundestag können nicht ernsthaft glauben, dass es vor dem Gericht
Bestand hat."
Er hofft, dass es soweit gar nicht kommt. Das Gesetz ist
zustimmungspflichtig, der Bundesrat muss darüber abstimmen, bevor es in
Kraft treten kann. "Es ist ein realistisches Ziel, dass die Bundesländer
den Vermittlungsausschuss anrufen und es dort Nachbesserungen geben
wird", sagte Breyer. Wer gegen das Gesetz sei, solle also ruhig an
seinen Landesinnenminister schreiben.
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Willi S
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