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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Das Jobcenter hat die Kosten der Klage zu tragen, wenn es im vorangegangenen Widerspruchsverfahren dem zuverlässig arbeitenden Rechtsanwalt eine Übersendung der Leistungsakte in seine Kanzlei verweigert, und nach erfolgter Akteneinsicht im Klageverfahren

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jobcenter - Das Jobcenter hat die Kosten der Klage zu tragen, wenn es im vorangegangenen Widerspruchsverfahren dem zuverlässig arbeitenden Rechtsanwalt eine Übersendung der Leistungsakte in seine Kanzlei verweigert, und nach erfolgter Akteneinsicht im Klageverfahren  Empty Das Jobcenter hat die Kosten der Klage zu tragen, wenn es im vorangegangenen Widerspruchsverfahren dem zuverlässig arbeitenden Rechtsanwalt eine Übersendung der Leistungsakte in seine Kanzlei verweigert, und nach erfolgter Akteneinsicht im Klageverfahren

Beitrag von Willi Schartema Di Jul 15, 2014 1:10 pm

SG Leipzig, Beschluss vom 23.06.2014 - S 21 AS 846/14
 
Leitsätze (FSN-Recht, Leipzig)


Quelle: Rechtsanwaltskanzlei fsn-recht, Leipzig

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