hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema
hartz4-alg-hilfe
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum: Heinz Behler 44787 Bochum Brückstr 42 Telefon bei Anfrage: @Mail sachkundiger@yahoo.de
November 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930 

Kalender Kalender

Partner
free forum

Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)

Die Vermutungsregelung gemäß § 7 Abs. 3a Ziff. 1 SGB II gilt nur dann, wenn ein gemeinsames Wirtschaften als solches unstreitig ist und von den Bewohnern lediglich die Behauptung vertreten wird, es bestünde gleichwohl keine Bedarfsgemeinschaft.

Nach unten

Die Vermutungsregelung gemäß § 7 Abs. 3a Ziff. 1 SGB II gilt nur dann, wenn ein gemeinsames Wirtschaften als solches unstreitig ist und von den Bewohnern lediglich die Behauptung vertreten wird, es bestünde gleichwohl keine Bedarfsgemeinschaft. Empty Die Vermutungsregelung gemäß § 7 Abs. 3a Ziff. 1 SGB II gilt nur dann, wenn ein gemeinsames Wirtschaften als solches unstreitig ist und von den Bewohnern lediglich die Behauptung vertreten wird, es bestünde gleichwohl keine Bedarfsgemeinschaft.

Beitrag von Willi Schartema Do Jul 05, 2012 8:46 am

LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 5. Januar 2012 ,- L 10 B 331/10 ER - , bisher nicht veröffentlicht



In
Fällen, in denen bereits ein Zusammenleben im Sinne einer
Bedarfsgemeinschaft bestritten wird, ist diese Vermutungsregelung
schlichtweg unanwendbar.

Es verbleibt hier die objektive Beweis- und Darlegungslast beim SGB II-Träger.

Sollte
die Ausführung eines Hausbesuchs gänzlich an der Ablehnungshaltung des
Antragstellers scheitern, so wäre diese Weigerung rechtlich legitim,
aber im Rahmen der Beweiswürdigung zu seinen Lasten zu berücksichtigen.

Ein
äußerst gewichtiges Indiz für eine Einstehensgemeinschaft stellt die
Nutzung des Kontos der Untervermieterin durch den Antragsteller dar:

Hier handelt es sich um einen Ausdruck eines erheblichen Füreinandereinstehens.
Ein
Bestehen von arbeitsrechtlichen Beziehungen sagt grundsätzlich nichts
über persönliche Beziehungen aus. – Anderes ist nur dann vertretbar,
wenn zwei Personen sich einander derart wesentliche Dienste leisten, wie
sie in einer einfachen Freundschaft oder Wohngemeinschaft unüblich.


Die
Begründung eines Untermietverhältnis bestätigt das Bestehen einer
Einstehensgemeinschaft, wenn sich eine Partei hierdurch zum vollständig
haftenden Alleinschuldner gegenüber dem Wohnungsgeber macht.

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/03/die-vermutungsregelung-gema-7-abs-3a.html

http://www.jusmeum.de/rechtsprechung/urteil/lsg_bayern/828d4961893e857f13fe0054553e35cc193097df5f6fa7c5c7c9af86869129ed

Gruß Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 3407
Anmeldedatum : 04.07.12
Alter : 74
Ort : Duisburg/Bochum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Ein Antragsteller ist dann, wenn vom Jobcenter über seinen Antrag für einen bestimmten Zeitraum entschieden wird, darauf hinzuweisen, dass für den Folgezeitraum ein erneuter Antrag zu stellen ist (BSG, Urteil vom 18.01.2011 Az.: B 4 AS 29/10 R).
» Keine Begrenzung auf die bisherigen Unterkunftskosten nach einem nicht erforderlichen Umzug , denn § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB II ist dann nicht mehr anwendbar, wenn der Leistungsbezug unterbrochen wird
» . Es spricht vieles dafür, dass ein Anspruch auf Leistungen für die Behandlung von Schmerzzuständen nach § 4 Abs. 1 Satz 1 AsylbLG (anders als bei Erkrankungen) auch dann besteht, wenn ein chronischer Zustand vorliegt. Leistungen gemäß § 4 AsylbLG sind
» Keine sofortige Vollziehbarkeit von Versagungsbescheiden nach § 66 SGB 1 - Bedarfsgemeinschaft - Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft - Anforderungen an das Vorliegen einer Wirtschaftsgemeinschaft - Behauptung eines Untermietverhältnisses -
» Die Rechtsfolgenbelehrung in einem Vermittlungsvorschlag ist falsch, wenn auf eine später aufgehobene vorangegangene Pflichtverletzung und einem Wegfall des Alg II hingewiesen wird, wegen der Aufhebung des vorangegangenen Saktionsbescheides dann aber nur

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten