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VG Ansbach: (Kein) Anspruch auf Herausgabe von Telefonlisten und E-Mail-Adressen von Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit
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VG Ansbach: (Kein) Anspruch auf Herausgabe von Telefonlisten und E-Mail-Adressen von Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit
VG Ansbach, Urt. v. 27.05.2014 - AN 4 K 13.01194
Bundesagentur für Arbeit ist nicht zur Herausgabe von Telefonlisten und E-Mail-Adressen von Beschäftigten verpflichtet
Geheimhaltungsinteresse der Angestellten der Agentur für Arbeit überwiegt grundsätzlich das Informationsinteresse des Arbeitssuchenden
Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat entschieden, dass die Bundesagentur für Arbeit nicht verpflichtet ist, einem Arbeitssuchenden eine Liste mit sämtlichen geschäftlichen Telefondurchwahlen und E-Mail-Adressen der Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit zugänglich zu machen.
Weiter: Kostenlose Urteile: http://www.kostenlose-urteile.de/VG-Ansbach_AN-4-K-1301194_Bundesagentur-fuer-Arbeit-ist-nicht-zur-Herausgabe-von-Telefonlisten-und-E-Mail-Adressen-von-Beschaeftigten-verpflichtet.news18381.htm
Volltext der Entscheidung: [url=http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=VG ansbach&datum=27.05.2014&Aktenzeichen=AN 4 K 13.01194]http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=VG%20Ansbach&Datum=27.05.2014&Aktenzeichen=AN%204%20K%2013.01194[/url]
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1675/
Willi S
Bundesagentur für Arbeit ist nicht zur Herausgabe von Telefonlisten und E-Mail-Adressen von Beschäftigten verpflichtet
Geheimhaltungsinteresse der Angestellten der Agentur für Arbeit überwiegt grundsätzlich das Informationsinteresse des Arbeitssuchenden
Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat entschieden, dass die Bundesagentur für Arbeit nicht verpflichtet ist, einem Arbeitssuchenden eine Liste mit sämtlichen geschäftlichen Telefondurchwahlen und E-Mail-Adressen der Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit zugänglich zu machen.
Weiter: Kostenlose Urteile: http://www.kostenlose-urteile.de/VG-Ansbach_AN-4-K-1301194_Bundesagentur-fuer-Arbeit-ist-nicht-zur-Herausgabe-von-Telefonlisten-und-E-Mail-Adressen-von-Beschaeftigten-verpflichtet.news18381.htm
Volltext der Entscheidung: [url=http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=VG ansbach&datum=27.05.2014&Aktenzeichen=AN 4 K 13.01194]http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=VG%20Ansbach&Datum=27.05.2014&Aktenzeichen=AN%204%20K%2013.01194[/url]
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1675/
Willi S
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