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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Glücksspielgewinn als Einkommen - Neuwagen - Kläger können sich auf Vertrauensschutz berufen

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Glücksspielgewinn als Einkommen - Neuwagen - Kläger können sich auf Vertrauensschutz berufen Empty Glücksspielgewinn als Einkommen - Neuwagen - Kläger können sich auf Vertrauensschutz berufen

Beitrag von Willi Schartema Mo Jun 30, 2014 1:24 pm

SG Mainz, Urt. vom 24.06. 2014 - S 15 AS 132/11


Leitsatz (Autor)
Glückspielgewinne sind im Rahmen des Bezugs von Arbeitslosengeld II zu berücksichtigen, jedoch rechtsfehlerhaft erlassene Bescheide können nur unter engen Voraussetzungen aufgehoben werden. Hier durften die Kläger darauf vertrauen, dass ihnen die bewilligten Leistungen zustanden und mussten sie daher auch nicht erstatten.
 
Quelle: Pressemeldung 3/2014 Sozialgericht Mainz vom 24.06.2014: http://www.mjv.rlp.de/icc/justiz/nav/a0b/broker.jsp?uMen=a0bc3768-b0b2-11d4-a737-0050045687ab&uCon=38c60e56-6f3c-c641-69ad-e5877fe9e30b&uTem=aaaaaaaa-aaaa-aaaa-aaaa-000000000042
 
Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1675/

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