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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Zu den Kosten der Unterkunft unter Verwandten - Haushaltsgemeinschaft

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Zu den Kosten der Unterkunft unter Verwandten - Haushaltsgemeinschaft  Empty Zu den Kosten der Unterkunft unter Verwandten - Haushaltsgemeinschaft

Beitrag von Willi Schartema Mo Jun 30, 2014 12:14 pm

SG Lüneburg, Urteil vom 12.03.2014 - S 37 AS 1884/10

Leitsätze (Autor)

Der Leistungsbezieher war einem ernstlichen Zahlungsverlangen seines Vaters nicht ausgesetzt gewesen.
 
Quelle: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=JURE140010383&st=null&showdoccase=1¶mfromHL=true#focuspoint
 

 
Anmerkung: Vgl. dazu LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.11.2012 - L 2 AS 5209/11 - Nicht jedes ernstliche Geldverlangen des Verwandten ist auch ein ernstliches Mietzinsverlangen. Entscheidend ist, ob die wesentlichen Vertragsinhalte eines Mietvertrages nach § 535 BGB vorliegen.


Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1675/

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