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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Sozialgericht Köln hält Sanktionen für verfassungskonform

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Sozialgericht Köln hält Sanktionen für verfassungskonform Empty Sozialgericht Köln hält Sanktionen für verfassungskonform

Beitrag von Willi Schartema Di Jun 10, 2014 9:04 am

Nur einen Tag bevor im Bundestag über einen Antrag der Partei DIE LINKE zur Abschaffung der Sanktionen im ALGII- und Sozialhilfebezug debattiert und abgestimmt werden sollte, fand am gestrigen Donnerstag eine Verhandlung u.a. wegen der Verfassungswidrigkeit von Sanktionen statt.
 
Hier weiterlesen: http://www.leo-koeln.org/index.php/arbeit-und-soziales/99-sozialgericht-koeln-haelt-sanktionen-fuer-verfassungskonform
 

Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1662/

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