Suchen
Impressum
Impressum:
Heinz Behler
44787 Bochum
Brückstr 42
Telefon bei Anfrage:
@Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut
Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)
Gewährung von Prozesskostenhilfe zur Frage, ob die der Antragstellerin aufgrund der Pflege einer dritten Person zugeflossenen Geldmittel als minderndes Einkommen zu berücksichtigen sind.
Seite 1 von 1
Gewährung von Prozesskostenhilfe zur Frage, ob die der Antragstellerin aufgrund der Pflege einer dritten Person zugeflossenen Geldmittel als minderndes Einkommen zu berücksichtigen sind.
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.05.2014 - L 2 AS 2105/13 B - rechtskräftig
Leitsätze (Autor)
Die Maßgabe des Bundesfinanzhofs, ob die Pflege eines Nicht-Angehörigen einem sittlichen Gebot entspreche, sei unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu beantworten (BFH, Urteil vom 19.08.1996 - III R 4/95 ), gilt auch für die vorliegende sozialrechtliche Frage der Einkommensfreistellung.
Dabei obliegt es aber der Antragstellerin darzulegen, dass die Übernahme der Pflege einem sittlichen Gebot i.S.d. § 3 Nr. 36 EStG entsprach und von der Qualität war, dass es ähnlich einem Rechtszwang von außen her als eine Forderung oder zumindest Erwartung der Gesellschaft in der Weise auftrat, dass die Unterlassung Nachteile im sittlich-moralischen Bereich oder auf gesellschaftlicher Ebene zur Folge haben könnte.
Dazu fehlt es den bisherigen Ausführungen, wie etwa, der Pflegebedürftige und die Antragst. seien wie Geschwister aufgewachsen, er sei wie ein Angehöriger und habe viel für diese getan, an Substanz.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=169994&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1653/
Willi S
Leitsätze (Autor)
Die Maßgabe des Bundesfinanzhofs, ob die Pflege eines Nicht-Angehörigen einem sittlichen Gebot entspreche, sei unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu beantworten (BFH, Urteil vom 19.08.1996 - III R 4/95 ), gilt auch für die vorliegende sozialrechtliche Frage der Einkommensfreistellung.
Dabei obliegt es aber der Antragstellerin darzulegen, dass die Übernahme der Pflege einem sittlichen Gebot i.S.d. § 3 Nr. 36 EStG entsprach und von der Qualität war, dass es ähnlich einem Rechtszwang von außen her als eine Forderung oder zumindest Erwartung der Gesellschaft in der Weise auftrat, dass die Unterlassung Nachteile im sittlich-moralischen Bereich oder auf gesellschaftlicher Ebene zur Folge haben könnte.
Dazu fehlt es den bisherigen Ausführungen, wie etwa, der Pflegebedürftige und die Antragst. seien wie Geschwister aufgewachsen, er sei wie ein Angehöriger und habe viel für diese getan, an Substanz.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=169994&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1653/
Willi S
Ähnliche Themen
» Zur Frage, ob die hier in Rede stehenden russischen Rentenleistungen analog § 82 Abs. 1 S. 1 SGB XII von einer Anrechnung als Einkommen auszunehmen sind.
» Ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (§ 86b Abs. 2 SGG) ist nicht nötig und ein Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe mutwillig, wenn ein Antragsteller bereits am dritten Arbeitstag nach Befassung des Leistungsträgers mit seinem
» Die Frage, ob die angemessene Nettokaltmiete im Zuständigkeitsbereich des Grundsicherungsträgers auf einer schlüssigen Ermittlung beruht, besitzt keine grundsätzliche Bedeutung. Denn die rechtlichen Grundlagen für die Beantwortung dieser Frage sind geklär
» Die grundsätzliche Frage, inwieweit Tilgungsleistungen auf Verbindlichkeiten zum Erwerb eines Eigenheims als Bedarf zu berücksichtigen sind, ist in der Rechtsprechung des BSG geklärt. Nach der gefestigten Rechtsprechung des BSG (Urteile vom 7.11.2006 -
» Zur Anwendung des § 11 Abs. 3 SGB II n.F. auf den am 01.04.2011 beginnenden Bewilligungszeitraum beim Zufluss einer einmaligen Einnahme - Erbschaft in 2010 - Noch vorhandene Teile der zugeflossenen Erbschaft sind nach Ende der Anrechnung Vermögen.
» Ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (§ 86b Abs. 2 SGG) ist nicht nötig und ein Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe mutwillig, wenn ein Antragsteller bereits am dritten Arbeitstag nach Befassung des Leistungsträgers mit seinem
» Die Frage, ob die angemessene Nettokaltmiete im Zuständigkeitsbereich des Grundsicherungsträgers auf einer schlüssigen Ermittlung beruht, besitzt keine grundsätzliche Bedeutung. Denn die rechtlichen Grundlagen für die Beantwortung dieser Frage sind geklär
» Die grundsätzliche Frage, inwieweit Tilgungsleistungen auf Verbindlichkeiten zum Erwerb eines Eigenheims als Bedarf zu berücksichtigen sind, ist in der Rechtsprechung des BSG geklärt. Nach der gefestigten Rechtsprechung des BSG (Urteile vom 7.11.2006 -
» Zur Anwendung des § 11 Abs. 3 SGB II n.F. auf den am 01.04.2011 beginnenden Bewilligungszeitraum beim Zufluss einer einmaligen Einnahme - Erbschaft in 2010 - Noch vorhandene Teile der zugeflossenen Erbschaft sind nach Ende der Anrechnung Vermögen.
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Mi Jul 15, 2015 12:52 am von Willi Schartema
» LSG NRW sieht erkennt Anordnungsgrund bei Mietschulden ohne vorherige Räumungsklage
Do Jun 18, 2015 11:50 am von Willi Schartema
» Zur Unvereinbarkeit des § 31a SGB II (Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen) in Verbindung mit § 31 SGB II
Di Jun 16, 2015 9:43 am von Willi Schartema
» Keine schlüssigen Konzepte durch „Analyse und Konzepte“ KDU
So Jun 07, 2015 8:58 am von Willi Schartema
» Rechtsfolgenbelehrung für Jobcenter-Mitarbeiter
Do Mai 28, 2015 4:20 am von Willi Schartema
» Sanktionen bei ALG II im SGB II hält das Sozialgericht Gotha für Verfassungswidrig Außerdem stünden die Sanktionen im Widerspruch zu den Artikeln 1 2 12 sowie 20 so verkündet am 26.05.2015
Do Mai 28, 2015 1:58 am von Willi Schartema
» Gutachter ist für 50.000 Abschiebungen verantwortlich
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» BA-Leitfaden informiert umfassend über Teilzeitausbildung
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» Broschüre: Überblick zu den Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz zum 1. März 2015
So Apr 19, 2015 4:58 am von Willi Schartema
» Änderungen durch das neue Pflegestärkungsgesetz I (PSG I) seit 1.1.2015
So Apr 19, 2015 4:57 am von Willi Schartema