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Zur darlehensweisen Erbringung von Leistungen nach § 24 Abs. 5 SGB II.
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Zur darlehensweisen Erbringung von Leistungen nach § 24 Abs. 5 SGB II.
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05.05.2014 - L 2 AS 702/14 B ER - rechtskräftig
Leitsätze (Autor)
Mit einer Größe von mehr als 118 m² ist die Eigentumswohnung bei Belegung mit einer Person nicht angemessen im Sinne von § 12 Abs. 3 Nr. 4 SGB II und damit grundsätzlich zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit zu verwerten; vgl. BSG Urteil vom 12.12.2013 - B 14 AS 90/12 R).
Einer sofortigen Verwertung steht hier lediglich entgegen, dass der Verkauf einer Immobilie regelmäßig eine längere Zeit in Anspruch nimmt.
Die Leistungen können davon abhängig gemacht werden, dass der Anspruch auf Rückzahlung dinglich oder in anderer Weise gesichert wird (§ 24 Abs. 5 S. 2 SGB II).
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=169691&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1635/
Willi S
Leitsätze (Autor)
Mit einer Größe von mehr als 118 m² ist die Eigentumswohnung bei Belegung mit einer Person nicht angemessen im Sinne von § 12 Abs. 3 Nr. 4 SGB II und damit grundsätzlich zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit zu verwerten; vgl. BSG Urteil vom 12.12.2013 - B 14 AS 90/12 R).
Einer sofortigen Verwertung steht hier lediglich entgegen, dass der Verkauf einer Immobilie regelmäßig eine längere Zeit in Anspruch nimmt.
Die Leistungen können davon abhängig gemacht werden, dass der Anspruch auf Rückzahlung dinglich oder in anderer Weise gesichert wird (§ 24 Abs. 5 S. 2 SGB II).
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=169691&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1635/
Willi S
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