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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Leistungsbezieher nach dem SGB II können kein Wortprotokoll verlangen

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Leistungsbezieher nach dem SGB II können kein Wortprotokoll verlangen  Empty Leistungsbezieher nach dem SGB II können kein Wortprotokoll verlangen

Beitrag von Willi Schartema Sa Apr 26, 2014 7:49 am

Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 05.03.2014 - L 3 AS 1883/13 B ER

Leitsatz (Autor)
Bei den Gesprächen mit dem Jobcenter können Arbeitslose nicht verlangen, dass jedes einzeln gewechselte Wort protokolliert wird.
Es gibt keinen allgemeinen, einklagbaren Anspruch darauf, dass ein Jobcenter Vermittlungsaktivitäten entfaltet.

Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=169008&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1623/
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