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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Kosten der Unterkunft - Verwandte - Betreuung SGB XII

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Kosten der Unterkunft - Verwandte - Betreuung  SGB XII Empty Kosten der Unterkunft - Verwandte - Betreuung SGB XII

Beitrag von Willi Schartema Di Apr 08, 2014 10:27 am

SG Gelsenkirchen, Urteil vom 10.02.2014 - S 2 SO 251/12

Leitsätze (RA Markus Klinder)
Sozialhilfeträger muss Unterkunftskosten des bei den Eltern wohnenden geistig behinderten Sohnes übernehmen.
 
Quelle: http://www.ra-klinder.de/index.php/beitraege/55-sozialgericht-gelsenkirchen-sozialhilfetraeger-muss-unterkunftskosten-des-bei-den-eltern-wohnenden-geistig-behinderten-sohnes-uebernehmen (dort steht irrtümlicherweise falsches Aktenzeichen).
 
Anmerkung des Gerichts: Das Gericht wies auch darauf hin, dass sich zusätzliche Bedingungen, wonach der Mietvertrag bereits vor Eintritt der Hilfebedürftigkeit hätte abgeschlossen werden müssen, sich in keinster Weise aus der Rechtsprechung des Bundessozialgericht herleiten lasse.
 
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1564/

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