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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Anschaffungskosten für eine Gitarre und ein Stimmgerät - Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II - § 28 Abs. 7 SGB II der bis zum 31.07.2013 geltenden Fassung

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Anschaffungskosten für eine Gitarre und ein Stimmgerät - Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II - § 28 Abs. 7 SGB II der bis zum 31.07.2013 geltenden Fassung  Empty Anschaffungskosten für eine Gitarre und ein Stimmgerät - Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II - § 28 Abs. 7 SGB II der bis zum 31.07.2013 geltenden Fassung

Beitrag von Willi Schartema Mo März 17, 2014 1:11 pm

SG Leipzig, Gerichtsbescheid vom 04.03.2014 - S 25 AS 4152/1


Leitsätze (Autor)
Jobcenter muss keine Anschaffungskosten für eine Gitarre und ein Stimmgerät übernehmen.

Die Anschaffungskosten fallen nicht unter § 28 Abs. 7 SGB II der bis zum 31.07.2013 geltenden Fassung (vgl. dazu BSG, Urteil vom 10.09.2013 - B 4 AS 12/13 R ).

Es besteht auch kein Anspruch nach § 21 Abs. 6 SGB II, da es sich nicht um einen unabweisbaren Bedarf handelt.

Quelle: http://elo-leipzig.de/Urteile/2014-03-04_Gerichtsbescheid.pdf


Anmerkung: Vgl. zum unabweisbaren Bedarf i.S.d. § 21 Abs. 6 SGB II - BSG, Urteil vom 10.09.2013 - B 4 AS 12/13 R , Rz. 27-29

Quelle:  http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2259

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