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Anordnungsgrund für eine Wohnungserstausstattung nach § 24 Abs. 3 SGB II im Eilverfahren
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Anordnungsgrund für eine Wohnungserstausstattung nach § 24 Abs. 3 SGB II im Eilverfahren
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 31.01.2013 - L 2 AS 2139/13 B ER; L 2 AS 2180/13 B - rechtskräftig
Leitsätze (Autor)
Leistungsbezieherin kann keine Eilbedürftigkeit für die Wohnungserstausstattung geltend machen, wenn es ihr möglich war, auch ohne diese Gegenstände seit 2005 zu leben und ihr angebotenes Darlehen ablehnt.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=166977&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2258
Willi S
Leitsätze (Autor)
Leistungsbezieherin kann keine Eilbedürftigkeit für die Wohnungserstausstattung geltend machen, wenn es ihr möglich war, auch ohne diese Gegenstände seit 2005 zu leben und ihr angebotenes Darlehen ablehnt.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=166977&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2258
Willi S
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