Suchen
Impressum
Impressum:
Heinz Behler
44787 Bochum
Brückstr 42
Telefon bei Anfrage:
@Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut
Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)
Hartz-IV-Empfänger muss Münzsammlung verkaufen, wenn ihr Verkauf nicht unwirtschaftlich ist . BSG, Urteil vom 23.05.2012,- B 14 AS 100/11 -
Seite 1 von 1
Hartz-IV-Empfänger muss Münzsammlung verkaufen, wenn ihr Verkauf nicht unwirtschaftlich ist . BSG, Urteil vom 23.05.2012,- B 14 AS 100/11 -
Verkauf laut Richtern zumutbar
Laut Gesetz müssen Arbeitslose
Vermögenswerte nicht verkaufen, wenn dies "offensichtlich
unwirtschaftlich" ist. Damit wolle der Gesetzgeber "einen
wirtschaftlichen Ausverkauf verhindern", stellte das BSG nun klar.
Nach
bisheriger BSG-Rechtsprechung müssen Arbeitslose beispielsweise eine
Lebensversicherung nicht verkaufen, wenn ihr Rückkaufwert noch deutlich
unter den bisherigen Einzahlungen liegt. Bewohnt ein Hartz-IV-Empfänger
eine eigene angemessene Wohnung, muss er diese nicht verkaufen, wenn
dies nur mit erheblichem Wertverlust möglich ist.
Auf frei
verkäufliche Vermögenswerte mit frei schwankenden Preisen sei dies aber
nicht voll übertragbar, urteilten nun die Kasseler Richter. Die Schwelle
zur "offensichtlichen Unwirtschaftlichkeit" sei hier noch schwerer
auszumachen und liege in jedem Fall deutlich tiefer. Im konkreten Fall
sei der Verkauf noch zumutbar gewesen.
http://www.welt.de/politik/deutschland/article106366791/Hartz-IV-Empfaenger-muss-Muenzsammlung-verkaufen.html
Anmerkung:
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen Urteil vom 10.08.2010 , - L 7
AS 382/08 - ,Revision anhängig beim BSG unter dem AZ.: - B 14 AS 100/11 R
-
Die Verwertung einer Münzsammlung ist nicht bereits dann
unwirtschaftlich im Sinn des § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 SGB II, wenn der
auf dem Marktgeschehen beruhende Verkehrswert geringer ist als es die
Anschaffungskosten gewesen sind.
Das Risiko, dass aufgrund sich
veränderter Marktpreise wirtschaftliche Verluste eintreten, liegt in der
Sphäre des Leistungsberechtigten.
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2011/06/die-verwertung-einer-munzsammlung-wert.html
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/05/bundessozialgericht-aktuell-vom.html
Gruß Willi S
Laut Gesetz müssen Arbeitslose
Vermögenswerte nicht verkaufen, wenn dies "offensichtlich
unwirtschaftlich" ist. Damit wolle der Gesetzgeber "einen
wirtschaftlichen Ausverkauf verhindern", stellte das BSG nun klar.
Nach
bisheriger BSG-Rechtsprechung müssen Arbeitslose beispielsweise eine
Lebensversicherung nicht verkaufen, wenn ihr Rückkaufwert noch deutlich
unter den bisherigen Einzahlungen liegt. Bewohnt ein Hartz-IV-Empfänger
eine eigene angemessene Wohnung, muss er diese nicht verkaufen, wenn
dies nur mit erheblichem Wertverlust möglich ist.
Auf frei
verkäufliche Vermögenswerte mit frei schwankenden Preisen sei dies aber
nicht voll übertragbar, urteilten nun die Kasseler Richter. Die Schwelle
zur "offensichtlichen Unwirtschaftlichkeit" sei hier noch schwerer
auszumachen und liege in jedem Fall deutlich tiefer. Im konkreten Fall
sei der Verkauf noch zumutbar gewesen.
http://www.welt.de/politik/deutschland/article106366791/Hartz-IV-Empfaenger-muss-Muenzsammlung-verkaufen.html
Anmerkung:
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen Urteil vom 10.08.2010 , - L 7
AS 382/08 - ,Revision anhängig beim BSG unter dem AZ.: - B 14 AS 100/11 R
-
Die Verwertung einer Münzsammlung ist nicht bereits dann
unwirtschaftlich im Sinn des § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 SGB II, wenn der
auf dem Marktgeschehen beruhende Verkehrswert geringer ist als es die
Anschaffungskosten gewesen sind.
Das Risiko, dass aufgrund sich
veränderter Marktpreise wirtschaftliche Verluste eintreten, liegt in der
Sphäre des Leistungsberechtigten.
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2011/06/die-verwertung-einer-munzsammlung-wert.html
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/05/bundessozialgericht-aktuell-vom.html
Gruß Willi S
Ähnliche Themen
» BSG: Haus verkaufen braucht ein Hartz IV Empfänger nicht Bundessozialgericht B 14/7b AS 34/06 R 15.04.2008
» Bundessozialgericht stärkt aktuell die Rechte von Hartz IV - Empfängern in Nordrhein - Westfalen- Einzelperson hat Anspruch auf angemessene Wohnfläche von bis zu 50qm und nicht nur 45 Quadratmeter!!!! BSG, Urteil vom 16.05.2012,- B 4 AS 166/11 R -
» Kranker Hartz IV - Empfänger muss nicht in einem Lagerraum wohnen, der als Wohnung nicht zugelassen war
» BSG - Standard-Beerdigung für Hartz IVler nicht rechtens Hartz - IV - Empfänger müssen sich nicht mit einer Standard-Beerdigung zufriedengeben BSG, Urteil vom 25.08.2011, - B 8 SO 20/10 R -
» Steuerfreies Verpflegungsgeld Hartz IV-Empfänger muss sich steuerfreies Verpflegungsgeld nicht als Einkommen anrechnen lassen
» Bundessozialgericht stärkt aktuell die Rechte von Hartz IV - Empfängern in Nordrhein - Westfalen- Einzelperson hat Anspruch auf angemessene Wohnfläche von bis zu 50qm und nicht nur 45 Quadratmeter!!!! BSG, Urteil vom 16.05.2012,- B 4 AS 166/11 R -
» Kranker Hartz IV - Empfänger muss nicht in einem Lagerraum wohnen, der als Wohnung nicht zugelassen war
» BSG - Standard-Beerdigung für Hartz IVler nicht rechtens Hartz - IV - Empfänger müssen sich nicht mit einer Standard-Beerdigung zufriedengeben BSG, Urteil vom 25.08.2011, - B 8 SO 20/10 R -
» Steuerfreies Verpflegungsgeld Hartz IV-Empfänger muss sich steuerfreies Verpflegungsgeld nicht als Einkommen anrechnen lassen
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Mi Jul 15, 2015 12:52 am von Willi Schartema
» LSG NRW sieht erkennt Anordnungsgrund bei Mietschulden ohne vorherige Räumungsklage
Do Jun 18, 2015 11:50 am von Willi Schartema
» Zur Unvereinbarkeit des § 31a SGB II (Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen) in Verbindung mit § 31 SGB II
Di Jun 16, 2015 9:43 am von Willi Schartema
» Keine schlüssigen Konzepte durch „Analyse und Konzepte“ KDU
So Jun 07, 2015 8:58 am von Willi Schartema
» Rechtsfolgenbelehrung für Jobcenter-Mitarbeiter
Do Mai 28, 2015 4:20 am von Willi Schartema
» Sanktionen bei ALG II im SGB II hält das Sozialgericht Gotha für Verfassungswidrig Außerdem stünden die Sanktionen im Widerspruch zu den Artikeln 1 2 12 sowie 20 so verkündet am 26.05.2015
Do Mai 28, 2015 1:58 am von Willi Schartema
» Gutachter ist für 50.000 Abschiebungen verantwortlich
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» BA-Leitfaden informiert umfassend über Teilzeitausbildung
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» Broschüre: Überblick zu den Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz zum 1. März 2015
So Apr 19, 2015 4:58 am von Willi Schartema
» Änderungen durch das neue Pflegestärkungsgesetz I (PSG I) seit 1.1.2015
So Apr 19, 2015 4:57 am von Willi Schartema