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Zum Bestehen einer Einstands- und Verantwortungsgemeinschaft - Indizien - Traueranzeige - gemeinsame Anmietung der Doppelhaushälfte und der Einschluss der Antragsteller in die Versicherungen
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Zum Bestehen einer Einstands- und Verantwortungsgemeinschaft - Indizien - Traueranzeige - gemeinsame Anmietung der Doppelhaushälfte und der Einschluss der Antragsteller in die Versicherungen
Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 17.01.2014 - L 7 AS 854/13 B ER
Leitsätze ( Autor)
Hinweiszeichen bzw. Indizien für den Einstandswillen nach § 7 Abs. 3 Nr. 3c SGB II können sein die gemeinsame Anmietung der Doppelhaushälfte oder die Einbeziehung des Mitbewohners in Haftpflichtversicherung oder Hausratversicherung oder die Einbeziehung in eine Todesanzeige der Familie. . Ein wirtschaftlicher Beitrag für das gemeinsame Wohnen kann in der Bereitstellung gemeinsam genutzter Möbel gesehen werden.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=167473&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Anmerkung: Vgl. dazu Hessisches LSG, Beschluss vom 21.06.2013 - L 9 AS 103/13 B ER - Einer Wirtschaftsgemeinschaft steht nicht entgegen, dass die Partner an keinem Gegenstand in der Wohnung Miteigentum haben. Auch ein Untermietverhältnis schließt weder bei Einräumung des selbständigen noch des unselbständigen Mitgebrauchs eine solche aus. Alleine die Überlassung eines Teils der Wohnung zum selbständigen Alleingebrauch mit Vereinbarung eines Untermietzinses wäre u. U. geeignet, Indizwirkung gegen das Bestehen einer Wirtschaftsgemeinschaft zu entfalten.
Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2254
Willi S
Leitsätze ( Autor)
Hinweiszeichen bzw. Indizien für den Einstandswillen nach § 7 Abs. 3 Nr. 3c SGB II können sein die gemeinsame Anmietung der Doppelhaushälfte oder die Einbeziehung des Mitbewohners in Haftpflichtversicherung oder Hausratversicherung oder die Einbeziehung in eine Todesanzeige der Familie. . Ein wirtschaftlicher Beitrag für das gemeinsame Wohnen kann in der Bereitstellung gemeinsam genutzter Möbel gesehen werden.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=167473&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Anmerkung: Vgl. dazu Hessisches LSG, Beschluss vom 21.06.2013 - L 9 AS 103/13 B ER - Einer Wirtschaftsgemeinschaft steht nicht entgegen, dass die Partner an keinem Gegenstand in der Wohnung Miteigentum haben. Auch ein Untermietverhältnis schließt weder bei Einräumung des selbständigen noch des unselbständigen Mitgebrauchs eine solche aus. Alleine die Überlassung eines Teils der Wohnung zum selbständigen Alleingebrauch mit Vereinbarung eines Untermietzinses wäre u. U. geeignet, Indizwirkung gegen das Bestehen einer Wirtschaftsgemeinschaft zu entfalten.
Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2254
Willi S
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