hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema
hartz4-alg-hilfe
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum: Heinz Behler 44787 Bochum Brückstr 42 Telefon bei Anfrage: @Mail sachkundiger@yahoo.de
November 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930 

Kalender Kalender

Partner
free forum

Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)

Hartz IV-Empfänger dürfen auf einer gerichtlichen Entscheidung bestehen BSG, Urteil vom 20.11.2011, - B 4 AS 203/10 R -

Nach unten

Hartz IV-Empfänger dürfen auf einer gerichtlichen Entscheidung bestehen BSG, Urteil vom 20.11.2011, - B 4 AS 203/10 R - Empty Hartz IV-Empfänger dürfen auf einer gerichtlichen Entscheidung bestehen BSG, Urteil vom 20.11.2011, - B 4 AS 203/10 R -

Beitrag von Willi Schartema Do Jul 05, 2012 7:58 am

Das Bundessozialgericht in Kassel hat am Dienstag, den 20.11.2011
entschieden, dass die Klage nicht dadurch unzulässig geworden ist, dass
sich der Kläger in der mündlichen Verhandlung vor dem SG nicht auf
Vergleichsgespräche eingelassen und erklärt hat, er werde keinen
Vergleich mit dem Jobcenter schließen.



Niemand ist
verpflichtet, einen gerichtlichen Vergleich zu schließen und es gibt
keinen Rechtssatz, wonach ein Beteiligter verpflichtet ist, in
Vergleichsgespräche einzutreten, andernfalls das Rechtsschutzinteresse
entfiele.


Der Hartz IV - Empfänger( Kläger) durfte folglich auf einer gerichtlichen Entscheidung bestehen!


Weiterhin
hat das BSG fest gestellt, dass das Landessozialgericht schließlich
unzutreffend davon ausgegangen ist, dass die nach Antragstellung
zugeflossene Einkommenssteuererstattung - Einkommen - ist und auf das
Alg II anzurechnen ist.


Denn die Zahlung ist nicht während des Alg II-Bezugs zugeflossen.


Zwar
bleibt der Bewilligungsbescheid des Beklagten trotz der nachträglichen
Bewilligung von Alg als Versicherungsleistung gültig, jedoch wurde mit
den auf der Grundlage dieses Bescheides bewirkten Zahlungen nach der
Erfüllungsfiktion des § 107 Abs 1 SGB X der Alg-Anspruch des Klägers
erfüllt.


Die Zahlungen sind als rechtmäßige Zahlungen vom Alg als Versicherungsleistung anzusehen.


Hieraus folgt, dass es sich bei der Einkommenserstattung um Vermögen handelte.

Etwas
anderes kann insoweit nur gelten, wenn sich für den vorhergehenden
Zeitraum ein Anspruch auf aufstockendes Alg II ergeben sollte.


BSG, Urteil vom 20.11.2011, - B 4 AS 203/10 R -


Anmerkung: § 107 Abs 1 SGB X

Soweit
ein Erstattungsanspruch besteht, gilt der Anspruch des Berechtigten
gegen den zur Leistung verpflichteten Leistungsträger als erfüllt

http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2011&nr=12268

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2011/12/hartz-iv-empfanger-durfen-auf-einer.html

Gruß Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 3407
Anmeldedatum : 04.07.12
Alter : 74
Ort : Duisburg/Bochum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» BSG - Standard-Beerdigung für Hartz IVler nicht rechtens Hartz - IV - Empfänger müssen sich nicht mit einer Standard-Beerdigung zufriedengeben BSG, Urteil vom 25.08.2011, - B 8 SO 20/10 R -
» Wenn Verwandte Hartz-IV-Empfängern zur Tilgung ihrer Girokontoschulden Geld schenken, führt dies zu einer Kürzung des Arbeitslosengeldes II BSG, Urteil vom 20.12.2011, - B 4 AS 200/10 R -
» Stromkosten dürfen nicht vom Hartz-IV-Satz abgezogen werden Zahlen Hartz-IV-Empfänger eine Miete, mit der auch die Stromkosten pauschal abgegolten sind, darf das Jobcenter diese Kosten nicht aus Arbeitslosengeld-II-Leistung herausrechnen. B 14 AS 151/10 R
» Hartz IV – Empfänger dürfen sich entgegen der Auffassung des Jobcenters ihren „ Beistand“ auswählen – Es besteht aber kein Anspruch auf mehrere Beistände. ?
» BSG: Stromkostenerstattung behalten‎, bei Hartz IV denn es ist Vermögen BSG, Urteil vom 23.08.2011 , - B 14 AS 185/10 R

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten