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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Keine Verwirkung des Anspruchs auf Elternunterhalt bei einseitigem Kontaktabbruch - BGH vom 12.02.2014 Az. XII ZB 607/12

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 Keine Verwirkung des Anspruchs auf Elternunterhalt bei einseitigem Kontaktabbruch - BGH vom 12.02.2014 Az. XII ZB 607/12  Empty Keine Verwirkung des Anspruchs auf Elternunterhalt bei einseitigem Kontaktabbruch - BGH vom 12.02.2014 Az. XII ZB 607/12

Beitrag von Willi Schartema Mo Feb 17, 2014 11:18 am

Der BGH hat entschieden, dass ein vom Unterhaltsberechtigten ausgehender einseitiger Kontaktabbruch gegenüber seinem volljährigen Sohn für eine Verwirkung seines Anspruchs auf Elternunterhalt allein regelmäßig nicht ausreicht.

Quelle: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2014&Sort=3&nr=66768&pos=1&anz=28


Anmerkung: Vgl. zum SGB II- Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.01.2014 - L 34 AS 1036/13 – Kein Wegfall der Unterhaltsverpflichtung bei grober Unbilligkeit - keine Anwendung des Verwirkungseinwandes im Rahmen des Auskunftsanspruchs.

Quelle:     http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2252

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