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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Sowohl die in Griechenland befindliche Eigentumswohnung, als auch der Olivenhain sind verwertbare Vermögensgegenstände des Leistungsbeziehers.

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Sowohl die in Griechenland befindliche Eigentumswohnung, als auch der Olivenhain sind verwertbare Vermögensgegenstände des Leistungsbeziehers.  Empty Sowohl die in Griechenland befindliche Eigentumswohnung, als auch der Olivenhain sind verwertbare Vermögensgegenstände des Leistungsbeziehers.

Beitrag von Willi Schartema Mo Feb 17, 2014 11:03 am

Sozialgericht Detmold, Beschluss vom 03.02.2014 - S 9 AS 2274/13 ER

Leitsätze (Autor)

Auch im einstweiligen Rechtsschutzverfahren reicht die bloße Behauptung, dass die Immobilien in Griechenland aufgrund der dort herrschenden Krise gar nicht oder nur weit unter Wert zu veräußern seien nicht aus.

Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=167208&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Quelle:       http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2252

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