Suchen
Impressum
Impressum:
Heinz Behler
44787 Bochum
Brückstr 42
Telefon bei Anfrage:
@Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut
Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)
. Piratenpartei setzt das Telefonlistentransparenzprojekt fort
Seite 1 von 1
. Piratenpartei setzt das Telefonlistentransparenzprojekt fort
Die Piratenpartei setzt das Behördentransparenzprojekt mit den Jobcentertelefonlisten fort. Dafür von meiner Seite auf diesem Weg einen herzlichen DANK! Die Jobcentertelefonlisten sind ab sofort unter folgender Webseite zu finden: https://wiki.piratenpartei.de/Telefonlisten_Jobcenter
Dazu mal eine Presseauswertung:
+ Junge Welt 14.01.2014: http://tinyurl.com/pasp3a7
+ Telepolis vom 20.01.2014: http://tinyurl.com/nafojd4
+ Zeit Online 22.01.2014: http://tinyurl.com/lxrym8t
+ Spiegel Online 22.01.2014: http://tinyurl.com/njnz5c8
+ Neues Deutschland 24.01.2014: http://tinyurl.com/pl39sly
und als Letztes ein Artikel aus dem Lokalkompass Iserlohn, der Hartz IV-Realität dazu treffend aufzeigt: http://tinyurl.com/o3tpzgp
Hinweis: Jobcentertelefonlisten können weiter an mich geschickt werden, diese werden dann von mir selbstverständlich nutzbringend weitergeleitet. Solche Transparenzprojekte leben von der Beteiligung aller, insbesondere der direkt Beteiligten, weil durch diese der Zugang am besten sichergestellt werden kann!
Meine Adressdaten stehen am Ende des Newsletters.
Dazu passend, der „Interne Revisionsbericht“ der BA zum Thema Service Center / Telefonie der Jobcenter vom April 2013, den gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/Revisionsbericht-p49-Service-Center.pdf und eine „Unterrichtung“ vom MAIS vom 29.11.2011 zur Wahrnehmung der Fachaufsicht, diese gibt es hier: http://tinyurl.com/pq69z4k
Dazu möchte ich anmerken, aus technokratischer Effizienzsichtweise mögen die Callcenter „entlasten“, durch die faktische Unerreichbarkeit der Behörde stauen sich aber Unmut, Wut und Verzweiflung, bis hin zu Hass und Gewalt an. Die Widersprüche und Klagen summieren sich, der dadurch entstehende Arbeitsaufwand wird um ein vielfaches höher, als bei direkter Erreichbarkeit des Amtes.
Nicht zuletzt entsteht durch diese systematische amtliche Entrechtung ein Zustand, der verzweifelte, arbeitsmarktferne und dadurch langzeitarbeitslose „Kunden“ produziert.
Das muss aufhören, das Amt muss erreichbar sein!
In dem Zusammenhang möchte ich mich bei all den Menschen bedanken, die sich bei mir auf die ein oder andere Art wegen des Telefonlistentransparenzprojektes gemeldet und mir Unterstützung zugesagt haben. Das war aufbauend und tat gut und war als praktische Solidarität spürbar. Lasst uns nun zur zweiten Phase übergehen, Weiterführung des Projektes, Analyse darüber warum das so ist und Beginn und Fortführung der Diskussion darüber, wie behördliche Erreichbarkeit und Transparenz durchgesetzt werden kann.
Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2248
Willi S
Dazu mal eine Presseauswertung:
+ Junge Welt 14.01.2014: http://tinyurl.com/pasp3a7
+ Telepolis vom 20.01.2014: http://tinyurl.com/nafojd4
+ Zeit Online 22.01.2014: http://tinyurl.com/lxrym8t
+ Spiegel Online 22.01.2014: http://tinyurl.com/njnz5c8
+ Neues Deutschland 24.01.2014: http://tinyurl.com/pl39sly
und als Letztes ein Artikel aus dem Lokalkompass Iserlohn, der Hartz IV-Realität dazu treffend aufzeigt: http://tinyurl.com/o3tpzgp
Hinweis: Jobcentertelefonlisten können weiter an mich geschickt werden, diese werden dann von mir selbstverständlich nutzbringend weitergeleitet. Solche Transparenzprojekte leben von der Beteiligung aller, insbesondere der direkt Beteiligten, weil durch diese der Zugang am besten sichergestellt werden kann!
Meine Adressdaten stehen am Ende des Newsletters.
Dazu passend, der „Interne Revisionsbericht“ der BA zum Thema Service Center / Telefonie der Jobcenter vom April 2013, den gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/Revisionsbericht-p49-Service-Center.pdf und eine „Unterrichtung“ vom MAIS vom 29.11.2011 zur Wahrnehmung der Fachaufsicht, diese gibt es hier: http://tinyurl.com/pq69z4k
Dazu möchte ich anmerken, aus technokratischer Effizienzsichtweise mögen die Callcenter „entlasten“, durch die faktische Unerreichbarkeit der Behörde stauen sich aber Unmut, Wut und Verzweiflung, bis hin zu Hass und Gewalt an. Die Widersprüche und Klagen summieren sich, der dadurch entstehende Arbeitsaufwand wird um ein vielfaches höher, als bei direkter Erreichbarkeit des Amtes.
Nicht zuletzt entsteht durch diese systematische amtliche Entrechtung ein Zustand, der verzweifelte, arbeitsmarktferne und dadurch langzeitarbeitslose „Kunden“ produziert.
Das muss aufhören, das Amt muss erreichbar sein!
In dem Zusammenhang möchte ich mich bei all den Menschen bedanken, die sich bei mir auf die ein oder andere Art wegen des Telefonlistentransparenzprojektes gemeldet und mir Unterstützung zugesagt haben. Das war aufbauend und tat gut und war als praktische Solidarität spürbar. Lasst uns nun zur zweiten Phase übergehen, Weiterführung des Projektes, Analyse darüber warum das so ist und Beginn und Fortführung der Diskussion darüber, wie behördliche Erreichbarkeit und Transparenz durchgesetzt werden kann.
Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2248
Willi S
Ähnliche Themen
» Zwangsverrentung setzt falsche Signale
» . Ein Eilverfahren setzt voraus, dass ein offenes Hauptsacheverfahren vorhanden ist. Hierzu ist der Streitgegenstand zunächst zu ermitteln.
» Die Auskunftsverpflichtung nach § 60 Abs. 2 SGB II i.V.m. § 1605 Abs. 1 BGB setzt nicht das Bestehen, sondern allein die Möglichkeit eines Unterhaltsanspruchs voraus
» Die Übernahme von Mietschulden nach § 22 Abs. 8 SGB II setzt voraus, dass laufend Leistungen für Unterkunft und Heizung erbracht werden.
» Grundsätzlich setzt die Sanktion eines Meldeversäumnisses nach § 32 SGB II eine Meldeaufforderung voraus, die nur dann vorliegt, wenn das entsprechende Einladungsschreiben dem Leistungsberechtigten auch zugegangen ist
» . Ein Eilverfahren setzt voraus, dass ein offenes Hauptsacheverfahren vorhanden ist. Hierzu ist der Streitgegenstand zunächst zu ermitteln.
» Die Auskunftsverpflichtung nach § 60 Abs. 2 SGB II i.V.m. § 1605 Abs. 1 BGB setzt nicht das Bestehen, sondern allein die Möglichkeit eines Unterhaltsanspruchs voraus
» Die Übernahme von Mietschulden nach § 22 Abs. 8 SGB II setzt voraus, dass laufend Leistungen für Unterkunft und Heizung erbracht werden.
» Grundsätzlich setzt die Sanktion eines Meldeversäumnisses nach § 32 SGB II eine Meldeaufforderung voraus, die nur dann vorliegt, wenn das entsprechende Einladungsschreiben dem Leistungsberechtigten auch zugegangen ist
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Mi Jul 15, 2015 12:52 am von Willi Schartema
» LSG NRW sieht erkennt Anordnungsgrund bei Mietschulden ohne vorherige Räumungsklage
Do Jun 18, 2015 11:50 am von Willi Schartema
» Zur Unvereinbarkeit des § 31a SGB II (Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen) in Verbindung mit § 31 SGB II
Di Jun 16, 2015 9:43 am von Willi Schartema
» Keine schlüssigen Konzepte durch „Analyse und Konzepte“ KDU
So Jun 07, 2015 8:58 am von Willi Schartema
» Rechtsfolgenbelehrung für Jobcenter-Mitarbeiter
Do Mai 28, 2015 4:20 am von Willi Schartema
» Sanktionen bei ALG II im SGB II hält das Sozialgericht Gotha für Verfassungswidrig Außerdem stünden die Sanktionen im Widerspruch zu den Artikeln 1 2 12 sowie 20 so verkündet am 26.05.2015
Do Mai 28, 2015 1:58 am von Willi Schartema
» Gutachter ist für 50.000 Abschiebungen verantwortlich
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» BA-Leitfaden informiert umfassend über Teilzeitausbildung
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» Broschüre: Überblick zu den Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz zum 1. März 2015
So Apr 19, 2015 4:58 am von Willi Schartema
» Änderungen durch das neue Pflegestärkungsgesetz I (PSG I) seit 1.1.2015
So Apr 19, 2015 4:57 am von Willi Schartema