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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Kein Anspruch auf abstrakte Zusicherung hinsichtlich der Übernahme von Bewerbungs- und Fahrtkosten.

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Kein Anspruch auf abstrakte Zusicherung hinsichtlich der Übernahme von Bewerbungs- und Fahrtkosten.  Empty Kein Anspruch auf abstrakte Zusicherung hinsichtlich der Übernahme von Bewerbungs- und Fahrtkosten.

Beitrag von Willi Schartema Mo Jan 27, 2014 10:17 am

Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 05.12.2013 - L 11 AS 679/13 B ER

Leitsätze (Juris)

Kein Anspruch auf Gewährung eines Mehrbedarfes nach § 21 Abs. 4 SGB II, wenn keine Teilhabeleistungen erbracht werden.

Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=166580&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Quelle:  http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2247

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