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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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. Untersuchung zu Uhrsachen und Auswirkungen von Sanktionen im SGB II/SGB III

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. Untersuchung zu Uhrsachen und Auswirkungen von Sanktionen im SGB II/SGB III  Empty . Untersuchung zu Uhrsachen und Auswirkungen von Sanktionen im SGB II/SGB III

Beitrag von Willi Schartema Mo Jan 20, 2014 8:44 am

Das NRW Arbeits- und Sozialministerium hat eine – meiner Meinung nach – sehr wichtige Untersuchung zu den Ursachen und Auswirkungen von Sanktionen im Bereich des SGB II und SGB III in Auftrag gegeben. Damit werden die Wirkungen der Sanktionen untersucht. Das Kurzfazit lautet: Auf die Intensität der Arbeitssuche hat eine (Sanktion oder) Sperrzeit nach Angaben der Betroffenen keine Auswirkung, es führt mehr zur Verelendung, Isolierung und Verschulden. 

Diese Untersuchung sollte bei der Diskussion um SGB II-Änderungen im Rahmen der „Rechtsvereinfachungen“ bzw anstehenden SGB II-Änderungen intensiv berücksichtigt werden. Meiner Meinung nach beweist sie nur, Sanktionen bringen nichts und gehören abgeschafft! Die Untersuchung gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/2013_Studie_ISG__Sanktionen_NRW.pdf

Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2245

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