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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Leistungsausschluss für Ausländer bei Aufenthalt zur Arbeitssuche

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Leistungsausschluss für Ausländer bei Aufenthalt zur Arbeitssuche  Empty Leistungsausschluss für Ausländer bei Aufenthalt zur Arbeitssuche

Beitrag von Willi Schartema Mo Nov 25, 2013 9:12 am

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18.09.2013 - L 20 AS 2278/13 B ER rechtskräftig


Leitsätze:
1. Italienischer Staatsangehöriger hat Anspruch auf ALG II.

2. § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II erweist sich nicht als europarechtswidrig. . Die Vorschrift ist jedoch auf Staatsangehörige eines Vertragsstaates des Europäischen Fürsorgeabkommens vom 11. Dezember 1953 – EFA – nicht anzuwenden, weil Art. 1 EFA dies völkerrechtlich ausschließt (anders noch: Beschluss des Senats vom 21. Juni 2012, Az.: L 20 AS 1322/12 B ER).

3. An dieser sich aus der völkerrechtlichen Verpflichtung aus Art. 1 EFA ergebenen zwingenden Auslegung des § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II hat sich auch nichts durch den von der Bundesregierung mit Wirkung zum 19. Dezember 2011 für Leistungen nach dem SGB II unter Berufung auf Art. 16 b) EFA erklärten Vorbehalt geändert (i.E. wie hier: LSG Berlin-Brandenburg v. 09.05.2012, L 19 AS 794/12 B ER: a.A. LSG Berlin-Brandenburg v. 07.06.2012, L 29 AS 920/12 B ER).

4. Art. 16 b EFA bietet den Vertragschließenden keine Grundlage, sich aus bereits bestehenden Verpflichtungen einseitig zu lösen und den erreichten gesetzlichen Fürsorgestandard für Staatsangehörige von Vertragsschließenden des EFA nachträglich abzusenken (BVerwG v. 18.05.2000, 5 C 29/98; LSG Rheinland-Pfalz v. 21.08.2012, L 3 AS 250/12 B ER; LSG Berlin-Brandenburg v. 23.05.2012, L 25 AS 837/12 B ER; a.A. LSG Berlin-Brandenburg v. 02.08.2012, L 5 AS 1297/12 B ER).

Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=165286&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=


Anmerkung: Vgl. Bayerisches LSG, Urteil vom 19.06.2013 - L 16 AS 847/12 - Revision anhängig beim Bundessozialgericht unter dem Az.: B 14 AS 51/13 und LSG Saarland, Beschluss vom 13. Juni 2013 - L 9 AS 3/13B ER.

Autor des Rechtsprechungstickers: Willi 2 von Tacheles – alias Detlef Brock
Quelle:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/

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