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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Leistungsausschluss für Ausländer bei Aufenthalt zur Arbeitsuche

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Leistungsausschluss für Ausländer bei Aufenthalt zur Arbeitsuche  Empty Leistungsausschluss für Ausländer bei Aufenthalt zur Arbeitsuche

Beitrag von Willi Schartema Di Dez 30, 2014 9:32 am

Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 11.12.2014 - L 7 AS 528/14 B ER

Rumänische Antragsteller sind vom ALG II ausgeschlossen.

Leitsätze (Autor)

Dieser Leistungsausschluss ist auch nicht wegen Verstoßes gegen europarechtliche Vorschriften für die Antragsteller nicht anwendbar. Vielmehr ist der Leistungsausschluss in § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II mit europäischem Recht vereinbar. Der Senat gibt seine gegenteilige Rechtsprechung (Beschluss vom 14. Juli 2011, L 7 AS 107/11 B ER; Beschluss vom 18. Dezember 2012, L 7 AS 624/12 B ER; Urteil vom 20. September 2013, L 7 AS 474/13) auf der Grundlage des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 11. November 2014 (Rechtssache C-333/13, Dano) auf.
 
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=174450&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
 
Anmerkung: Anwendung: ebenso SG Frankfurt, Beschluss vom 04.1.2014 - S 32 AS 1815/14 ER; ähnlich LSG NRW, Beschl. v. 01.12.2014 - L 2 AS 1146/14 B ER. 
 
 Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1766/?tx_news_pi1[controller]=News&tx_news_pi1[action]=detail&cHash=e8fda588512294ce572e64e41054531a

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