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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Kommentierung von Rechtsanwalt Knut Christian Hanke, Lünen, zu der Entscheidung des LSG NRW vom 17.09.2013 zur Übernahme von Mietschulden nach § 22 Abs. 8 SGB II, man findet die Kommentierung hier:

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Kommentierung von Rechtsanwalt Knut Christian Hanke, Lünen, zu der Entscheidung des LSG NRW vom 17.09.2013 zur Übernahme von Mietschulden nach § 22 Abs. 8 SGB II, man findet die Kommentierung hier: Empty Kommentierung von Rechtsanwalt Knut Christian Hanke, Lünen, zu der Entscheidung des LSG NRW vom 17.09.2013 zur Übernahme von Mietschulden nach § 22 Abs. 8 SGB II, man findet die Kommentierung hier:

Beitrag von Willi Schartema Mo Okt 28, 2013 1:59 pm

Kommentierung der Entscheidung des LSG NRW vom 17.09.2013 zur Übernahme von Mietschulden nach § 22 Abs. 8 SGB II


Autor des Rechtsprechungstickers: Willi 2 von Tacheles – alias Detlef Brock
Quelle:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/

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