hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema
hartz4-alg-hilfe
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum: Heinz Behler 44787 Bochum Brückstr 42 Telefon bei Anfrage: @Mail sachkundiger@yahoo.de
November 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930 

Kalender Kalender

Partner
free forum

Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)

Abzweigung von Erwerbseinkommen Die nach § 30 SGB II (a.F.), nunmehr § 11b Abs. 2 SGB II, gewährten Freibeträge gehören nicht zum notwendigen Unterhalt im Sinne des § 850d ZPO.

Nach unten

Abzweigung von Erwerbseinkommen Die nach § 30 SGB II (a.F.), nunmehr § 11b Abs. 2 SGB II, gewährten Freibeträge gehören nicht zum notwendigen Unterhalt im Sinne des § 850d ZPO.  Empty Abzweigung von Erwerbseinkommen Die nach § 30 SGB II (a.F.), nunmehr § 11b Abs. 2 SGB II, gewährten Freibeträge gehören nicht zum notwendigen Unterhalt im Sinne des § 850d ZPO.

Beitrag von Willi Schartema Mo Sep 09, 2013 1:38 pm

Sozialgericht Hannover, Urteil vom 06.08.2013 - S 31 AS 1756/11

Abzweigung von Erwerbseinkommen

1. Die nach § 30 SGB II (a.F.), nunmehr § 11b Abs. 2 SGB II, gewährten Freibeträge gehören nicht zum notwendigen Unterhalt im Sinne des § 850d ZPO.

2. Die Entscheidung des Leistungsträgers über einen Antrag auf Abzweigung von SGB II-Leistungen ist ermessenfehlerhaft, wenn er von vornherein eine vollständige oder teilweise Abzweigung von gezahlten Leistungen in Höhe des Erwerbstätigenfreibetrages ablehnt.

Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/...ds=&sensitive=


Anmerkung: Vgl. dazu BSG, Urt. v. 17.03.2009 – B 14 AS 34/07 R
Die Frage des angemessenen Selbstbehalts ist bei einer gerichtlichen Entscheidung bzw. einer verbindlichen Vereinbarung über den zu leistenden Unterhalt allein eine Frage der Ermessensbetätigung.

Quellenangabe "Tacheles-Rechtsprechungsticker,

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 3407
Anmeldedatum : 04.07.12
Alter : 74
Ort : Duisburg/Bochum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Abzweigung von Leistungen nach dem SGB II zur Sicherung des Unterhalts eines Kindes des Leistungsberechtigten in Höhe der Freibeträge des § 11 Abs. 2, 3 SGB II
» Wiederholte zweckwidrige Verwendung der Leistungen für die Unterkunft und Heizung kann nicht dazu führen, dass der Grundsicherungsträger diese Kosten nunmehr quasi ein zweites mal im Wege der Darlehensgewährung nach § 22 Abs. 8 SGB II als Mietschulden zu
» Kein Hartz IV-Mehrbedarf für nicht notwendigen "Abholservice" der Kinder.
» Auskunftsanspruch nach § 60 Abs. 2 SGB II besteht auch bei denkbarem Anspruch eines Leistungsempfängers auf nachehelichen Unterhalt gegen ehemaligen Ehepartner
» Nachentrichtungen nach Berechnungsfehlern nach § 18 GasGVV stellen keine Unterkunftskosten im Sinne von § 22 Abs. 1 SGB II dar, sondern sind als Schulden nach § 22 Abs. 8 SGB II oder § 36 SGB XII übernahmefähig.

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten