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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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BSG schützt Eltern erwerbsgeminderter Kinder

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BSG schützt Eltern erwerbsgeminderter Kinder  Empty BSG schützt Eltern erwerbsgeminderter Kinder

Beitrag von Willi Schartema Mo Sep 09, 2013 12:49 pm

BSG, Urteil vom 25.04.2013 - B 8 SO 21/11 R

BSG schützt Eltern erwerbsgeminderter Kinder

§ 43 Abs 2 Satz 1 Sozialgesetzbuch SGB XII ist dahin auszulegen, dass die Gewährung von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erst ausscheidet, wenn ein Elternteil ein jährliches Gesamteinkommen iS des § 16 SGB IV von mindestens 100.000 Euro aufweist, nicht aber bereits dann, wenn beide Elternteile zusammengerechnet ein solches Einkommen erzielen.

Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/...&pos=14&anz=85

Quellenangabe "Tacheles-Rechtsprechungsticker,

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