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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Sozialgeldanspruch - vorübergehender Ferienaufenthalt der im Ausland lebenden nicht erwerbsfähigen Kinder bei den leistungsberechtigten Eltern in Deutschland - fehlender gewöhnlicher Aufenthalt im Inland - verfassungskonforme Auslegung

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Sozialgeldanspruch - vorübergehender Ferienaufenthalt der im Ausland lebenden nicht erwerbsfähigen Kinder bei den leistungsberechtigten Eltern in Deutschland - fehlender gewöhnlicher Aufenthalt im Inland - verfassungskonforme Auslegung  Empty Sozialgeldanspruch - vorübergehender Ferienaufenthalt der im Ausland lebenden nicht erwerbsfähigen Kinder bei den leistungsberechtigten Eltern in Deutschland - fehlender gewöhnlicher Aufenthalt im Inland - verfassungskonforme Auslegung

Beitrag von Willi Schartema Mo Feb 02, 2015 12:20 pm

BSG, Urteil vom 28.10.2014 - B 14 AS 65/13 R



Leitsatz (Autor)
Ein gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland ist keine Anspruchsvoraussetzung für nicht erwerbsfähige Personen, die mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in Deutschland in einer temporären Bedarfsgemeinschaft leben.
 
 
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&Datum=2014&nr=13709&pos=10&anz=188
 
Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1776/

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