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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Neue 58er Regelung? Ein EGV mit § 53a SGB II und § 10 SGB II Freistellung aus der Arbeitsvermittlung, keine Bewerbungsbemühungen.?!

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Neue 58er Regelung? Ein EGV mit § 53a SGB II und § 10 SGB II Freistellung aus der Arbeitsvermittlung, keine Bewerbungsbemühungen.?! Empty Neue 58er Regelung? Ein EGV mit § 53a SGB II und § 10 SGB II Freistellung aus der Arbeitsvermittlung, keine Bewerbungsbemühungen.?!

Beitrag von Willi Schartema So Aug 18, 2013 6:37 pm

Dieser Beitrag von Jette Stockfisch ist mir aufgefallen.

Ein EGV mit § 53a SGB II und § 10 SGB II Freistellung aus der Arbeitsvermittlung, keine Bewerbungsbemühungen.?!


Der Text dazu befindet sich auf Seite 29.

http://de.scribd.com/doc/161108203/Trends-Ausgabe-15-2013-des-strassenfeger

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