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Hochwasser: Wichtige Informationen für Hartz IV-Empfänger
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Hochwasser: Wichtige Informationen für Hartz IV-Empfänger
Gemeinsame Presseinformation der Bundesagentur für Arbeit (BA),
des Deutschen Städtetages (DST) und des Deutschen Landkreistages (DLT)
Bundesweit sind hunderttausende Menschen vom Hochwasser betroffen.
Ebenso viele zeigen sich solidarisch und helfen in den Krisenregionen.
Ein Ausnahmezustand, der sich auch auf die Arbeit der Jobcenter
auswirkt. Dazu geben BA, DST und DLT für Arbeitslosengeld II-Bezieher
folgende Hinweise:
Folgen Sie der Bundesagentur für Arbeit auf Twitter.
Bundesagentur für ArbeitStand 06.06.2013
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/06/hochwasser-wichtige-informationen-fur.html
Willi S
des Deutschen Städtetages (DST) und des Deutschen Landkreistages (DLT)
Bundesweit sind hunderttausende Menschen vom Hochwasser betroffen.
Ebenso viele zeigen sich solidarisch und helfen in den Krisenregionen.
Ein Ausnahmezustand, der sich auch auf die Arbeit der Jobcenter
auswirkt. Dazu geben BA, DST und DLT für Arbeitslosengeld II-Bezieher
folgende Hinweise:
- Soforthilfen, die ausdrücklich dazu dienen, Schäden durch das
Hochwasser zu beseitigen, werden nicht auf das Arbeitslosengeld II
angerechnet. - Wurde durch die Flut Hausrat zerstört, können die Jobcenter die
Kosten für die erneute (Erst-)Ausstattung der Wohnung übernehmen.
Voraussetzung dafür ist, dass diese Kosten weder durch eine Versicherung
noch durch ein anderweitiges Nothilfeprogramm erstattet werden. Hausrat
umfasst beispielsweise Möbel, Lampen, Haushaltsgeräte und alle
Gegenstände, die üblicherweise eine normale Haushaltsführung
ermöglichen. - Für die Dauer einer Helfertätigkeit im Rahmen des Hochwassers
bestehen keine Meldepflicht und keine zwingende Notwendigkeit, eine
angebotene Maßnahme oder Beschäftigung anzunehmen. - Ist die Wahrnehmung eines Meldetermins aufgrund des Hochwassers
nicht möglich, treten keine Sanktionen ein. Vorab wäre eine telefonische
Absage hilfreich, damit die Gesprächszeit neu vergeben werden kann. - Sollten Jobcenter selbst direkt vom Hochwasser betroffen sein, gehen
für Kunden des Jobcenters keine Ansprüche verloren. Es kann jedoch in
der Bearbeitung zu zeitlichen Verzögerungen kommen. Laufende Zahlungen
sind nicht betroffen.
Folgen Sie der Bundesagentur für Arbeit auf Twitter.
Bundesagentur für ArbeitStand 06.06.2013
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/06/hochwasser-wichtige-informationen-fur.html
Willi S
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