hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema
hartz4-alg-hilfe
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum: Heinz Behler 44787 Bochum Brückstr 42 Telefon bei Anfrage: @Mail sachkundiger@yahoo.de
November 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930 

Kalender Kalender

Partner
free forum

Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)

Höhere Mietzuschüsse für Hartz-IV-Empfänger

Nach unten

Höhere Mietzuschüsse für Hartz-IV-Empfänger  Empty Höhere Mietzuschüsse für Hartz-IV-Empfänger

Beitrag von Willi Schartema So Feb 17, 2013 8:56 am

Wohnrichtlinie
des Kreises aktualisiert - KÖNIGS WUSTERHAUSEN


Hartz-IV-Empfänger haben künftig Anspruch auf höhere
Mietzuschüsse.


Hintergrund ist die aktualisierte Richtlinie des
Kreises zu den sogenannten Kosten für Unterkunft. Die Richtlinie legt fest, wie
hoch die Miete eines Hartz-IV-Empfängers maximal sein darf. In der
aktualisierten Fassung wurde die Preisobergrenze um 4,9 Prozent angehoben.


„Zum derzeitigen Zeitpunkt kann man noch nicht sagen,
ob das für die Betroffenen die Situation auf dem Wohnungsmarkt entspannen
wird“, sagt Ingo Rießland, Sachgebietsleiter im Sozialamt. Er gehe aber davon
aus, dass die Wohnungsknappheit in der Region „ein Problem ist, das
mittelfristig auf der Tagesordnung bleibt“.


In der Wohnrichtlinie sind die Gemeinden des Kreises
in fünf Preisgruppen eingeteilt. Unterschieden wird zudem danach, wie viele
Personen in einem gemeinsamen Haushalt leben.


Demnach liegt Königs Wusterhausen preislich gesehen
gemeinsam mit Bestensee und Lübben im Mittelfeld. In einem Singlehaushalt darf
die Nettokaltmiete künftig höchstens 5,17 Euro pro Quadratmeter betragen.
Bislang lag die Obergrenze bei 4,93 Euro.


Dass Wildau für Mieter ein teureres Pflaster ist,
spiegelt auch die Wohnrichtlinie wider.


So bekommen Hartz-IV-Empfänger für eine Wohnung in
Wildau einen Zuschuss von 5,77 Euro pro Quadratmeter. Eine 50 Quadratmeter
große Wohnung dürfte demnach kalt maximal 289 Euro kosten. Bislang waren
maximal 275 Euro erlaubt.


Die mit Abstand teuerste Preiskategorie bildet
Schönefeld. Das Limit für eine bezuschusste Wohnung beträgt dort 6,39 Euro. Vor
der Aktualisierung waren es 30 Cent weniger.


Eine Singlewohnung von 50 Quadratmetern darf nun knapp
320 Euro kalt kosten, zuvor waren es 304 Euro.


In Eichwalde, Schulzendorf und Zeuthen beträgt die
Obergrenze für die Nettokaltmiete nun 4,65 Euro pro Quadratmeter (vorher 4,43
Euro). In Heidesee, Mittenwalde und im Schenkenländchen werden künftig 3,52
Euro (vorher 3,36 Euro) gezahlt. (Von Viktoria Bittmann)


http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/02/hohere-mietzuschusse-fur-hartz-iv.html

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 3407
Anmeldedatum : 04.07.12
Alter : 74
Ort : Duisburg/Bochum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Bundesregierung lehnt höhere Hartz IV-Regelsätze ab
» Die Methode zur Ermittlung von Hartz IV gilt als angemessen - Die Berechnung der staatlichen Leistungen für die mehr als sechs Millionen Hartz-IV-Empfänger bleibt unverändert
» Hartz IV-Empfänger hat kein Anspruch auf höhere Regelleistung von mindestens 420 EUR/Monat- Ein Anspruch auf Übernahme der laufenden Pkw-Kosten sowie auf Zusage einer Kostenübernahme für den zukünftigen Erwerb eines Gebrauchtwagens besteht nicht
» Berliner Jobcenter müssen jedes Jahr Millionen Mietschulden von Hartz-IV-Empfängern übernehmen Weil offenbar immer mehr Hartz-IV-Empfänger ihre Miete nicht oder nur teilweise überweisen
» Alles, was mit Hartz IV zu tun hat, produziert bergeweise Gerichtsakten und der Hartz IV-Empfänger wird zum König der Sparer

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten