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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Alles, was mit Hartz IV zu tun hat, produziert bergeweise Gerichtsakten und der Hartz IV-Empfänger wird zum König der Sparer

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Alles, was mit Hartz IV zu tun hat, produziert bergeweise Gerichtsakten und der Hartz IV-Empfänger wird zum König der Sparer  Empty Alles, was mit Hartz IV zu tun hat, produziert bergeweise Gerichtsakten und der Hartz IV-Empfänger wird zum König der Sparer

Beitrag von Willi Schartema Mo Jan 07, 2013 10:51 am

250
Euro zum Leben


Für viele Hartz-IV-Bezieher werden die Mieten zum
Problem: Zuschüsse werden gedeckelt - und billige Wohnungen gibt es kaum


Suchen Sie sich eine günstige Wohnung!

In dem nicht untypischen Fall geht es um einen
Hartz-IV-Empfänger in München, der Mann ist seit sieben Jahren arbeitslos und
bezieht Arbeitslosengeld II. 536 Euro Miete kostet seine Zweizimmer-Wohnung, zu
viel, wie das Jobcenter befand - sein Mietzuschuss wurde gekürzt. Bereits 2005,
bei Einführung von Hartz IV, hatte die Behörde den Mann darauf hingewiesen,
dass seine Miete um 123 Euro über der Höchstgrenze liege, er müsse sich eine
günstigere Wohnung suchen.


Das ist in einer Stadt wie München, in der die
höchsten Mieten Deutschlands verlangt werden, allerdings leichter gesagt als
getan. Günstiger Wohnraum, wie eine Zweizimmer-Wohnung unter 500 Euro, ist
praktisch nicht zu haben. Trotzdem kürzte das Jobcenter dem Mann im Sommer 2007
den Mietzuschuss um 100 Euro.


Der Mann hatte somit forthin weniger als 250 Euro im
Monat für das tägliche Leben.


2008 wandte sich der Hartz-IV-Bezieher über den
Mieterverein an Rechtsanwalt Tandler. Dessen Kompromissvorschlag, den
Mietzuschuss um 50 statt 100 Euro zu kürzen, wurde abgelehnt. Tandler klagte am
Sozialgericht, vier Jahre später wurde nun verhandelt. Der Richter drängte auf
einen Vergleich, der nahe an dem lag, was Tandler bereits 2008 vorgeschlagen
hatte.


Der Fall habe ihn persönlich sehr berührt, so der
Rechtsanwalt, weil der Hartz IV-Bezieher offenbar sehr abgemagert war, von etwa
85 Kilo im Jahr 2008 auf nun unter 70 Kilo, der Mann habe wohl am Essen sparen
müssen.


Richter fordern begründete Mietobergrenze

Alles, was mit »Hartz IV« zu tun hat, produziert
bergeweise Gerichtsakten. Schon bis Juni 2012 hat die Bundesagentur für Arbeit
520 792 Sanktionsfälle bei Hartz IV gezählt, dieses Jahr wird wohl die
Millionengrenze überschritten.


Oft gibt es Widersprüche; das Sozialgericht München
ist neben Berlin das zweitgrößte der Republik, dort werden viele dieser
Sanktionen verhandelt. Nun kommen immer öfter Fälle hinzu, in denen es um den
Mietzuschuss geht. Auch diese Prozesswelle dürfte weiter anwachsen - und könnte
gar einer höchstrichterlichen Klärung bedürfen.


Mitte des Jahres haben nämlich die Richter am
bayerischen Landessozialgericht eine erste Grundsatzentscheidung getroffen. Sie
bezog sich auf die Klage einer Hartz-IV-Bezieherin, die für ihre
48-Quadratmeter-Wohnung in der Münchner Maxvorstadt 745 Euro zahlen musste, vom
Jobcenter aber nur 504 Euro bekam.


Die Richter entschieden zwar, dies sei zulässig -
mahnten aber zugleich an, dass das Jobcenter kein nachvollziehbares Konzept zur
Ermittlung der Mietobergrenzen vorweisen konnte. Dies erinnert an die
Entscheidung des Verfassungsgerichtes, die Höhe und Zusammensetzung der Sätze
müsse nachvollziehbar sein.


Laut Bundessozialgericht muss es einem
Hartz-IV-Haushalt möglich sein, eine einfache Wohnung im unteren Preisbereich
anzumieten - was auch heißt, dass es derartige Wohnungen auch geben muss. Nach
den Anforderungen des Bundessozialgerichtes müssen diese Wohnungen zudem
gleichmäßig über die Stadt verteilt sein, um die Bildung von Armenviertel zu
verhindern. Auflagen, die in Städten wie München schwer zu erfüllen sind - und
insofern wohl die Mietgrenzen für Hartz-IV-Bezieher nach oben treiben werden.



Die Verfahren dauern oft mehrere Jahre

Typisch ist Anwalt Tandlers Miet-Fall auch in einer
zweiten Hinsicht: seiner Langwierigkeit. »Die Sozialgerichte sind hoffnungslos
überfordert und unterbesetzt«, meint Rechtsanwalt Tandler. Dem will sich Richter
Andreas Knipping, Sprecher des Münchner Sozialgerichtes, freilich nicht
anschließen.


Dennoch gibt es Uralt-Verfahren auch am Münchner
Sozialgericht. So waren im November 2012 in München noch 1462 Fälle aus diesem
Jahr anhängig. Aber aus dem Jahre 2009 etwa warten noch immer 207 Akten auf
ihre Bearbeitung, 76 Vorgänge beziehen sich noch auf 2008.


Anmerkung:

Bayerisches Landessozialgericht,Urteil
vom 11.07.2012,- L 16 AS 127/10 - ,Revision zugelassen


Münchener Jobcenter verfügt über kein Konzept,
das den Anforderungen der BSG-Rechtsprechung an Schlüssigkeit und
Nachvollziehbarkeit genügt.


Folgender Wohnraum ist nicht mietspiegelrelevant und
wäre auch für die Bestimmung der Angemessenheitsgrenze nach § 22 SGB II nicht
zu berücksichtigen, weil derartiger Wohnraum einem Leistungsempfänger nach dem
SGB II als Alternative nicht zumutbar ist:


- Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch von bis zu 6
Monaten (siehe BSGE 104, 192 Rdnr. 22),
- vom Vermieter möblierter Wohnraum, der Teil der von ihm selbst bewohnten
Wohnung ist,
- Studenten- und Jugendwohnheime,
- Wohnraum in Anstalten, Heimen oder Wohnheimen, bei denen die Mietzahlung auch
Serviceleistungen abdeckt,
- Einzelzimmer,
- Wohnungen, deren Küche, Bad und Toilette von zwei oder mehr
Hauptmieterparteien gemeinsam genutzt werden.
- Wohnungen in einfacher Wohnlage,
- Wohnungen ohne einen vorgesehenen Raum für eine Küche,
- Wohnungen ohne Toilette,
- Wohnungen, die nur ein Bad besitzen, das von anderen mitbenutzt wird,
- Wohnungen, die nur eine Toilette besitzen, die von anderen mitbenutzt wird,
und
- Wohnungen nur im Untergeschoss.


Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock.

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